Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.27
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immerhin 63 landwirtschaftliche Betriebe,
die Flächen in und um unsere Stadt bewirtschaften. Zusätzlich haben wir noch 50 Tierhaltebetriebe.
Wir haben auch viele kleiner strukturierte
Landwirtschaften, die einen wesentlichen
Beitrag zu regionaler und saisonaler Lebensmittelproduktion leisten. Dafür einen
herzlichen Dank.
Ich wünsche mir vor allem, dass auch die
entsprechenden AkteurInnen aus der Landwirtschaft und die Landwirtschaftskammer
in dieses Projekt miteingebunden werden.
(Beifall)
StR Federspiel: Wir werden diesem Antrag
nicht zustimmen. Es gibt klare Anmerkungen der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten. Sie wurden in diesem Zusammenhang
nicht berücksichtigt.
Wenn man sich das genau ansieht, ist man
im Prinzip in einem gewissen Knebelvertrag
gefangen. Deshalb können wir, obwohl die
Idee nicht so schlecht ist, dem nicht zustimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 287)
vom 30.03.2021 wird angenommen.
14.
MagIbk/13480/PW-STS/20
Erhöhung der Parkgebühren im
Bereich Weiherburggasse/Alpenzoo; Änderung der Innsbrucker
Parkabgabeverordnung (IPAbgVO) 2014
Bgm. Willi: Ich referiere den Antrag des
Stadtsenates vom 14.04.2021,
die Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 (IPAbgVO 2014) dahingehend
zu ändern, dass die Höhe der Parkabgabe
im Bereich Weiherburggasse/Alpenzoo für
die ersten drei Stunden mit € 0,50 je angefangene halbe Stunde, ab der vierten
Stunde mit € 1,-- je angefangene halbe
Stunde festgesetzt wird.
Ich möchte anmerken, dass der Erlös dem
Alpenzoo zufließt.
GR Depaoli: Parken und Verkehr, das ist
eines meiner Lieblingsthemen.
GR-Sitzung 22.04.2021
Diese Gebühren fließen dem Alpenzoo zu,
das ist aber nicht rechtsverbindlich. Das
heißt, theoretisch könnten wir im nächsten
Monat sagen, dass das Geld, das dort mehr
eingenommen wird, woanders hinfließt, beispielsweise in einen Kulturverein, egal an
wen. Da gibt es keine Rechtsverbindlichkeit!
Die Parkgebühr ist eine Steuer und Steuern
können nicht zweckgebunden verwendet
werden.
Es wird nun das Dreifache für das Parken
verlangt. Wir haben gerade in der Aktuellen
Stunde über die Krise gesprochen, über die
Probleme, die die BürgerInnen haben, sich
über Wasser zu halten. Ich bringe nun ein
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter - weil
man von den GRÜNEN immer von AlleinerzieherInnen hört - fährt vom Olympischen
Dorf mit ihrem Auto mit ihren drei Kindern
zum Alpenzoo und bezahlt ab nun das Dreifache!
Das ist eigentlich schon verwunderlich.
Wenn es schon dem Alpenzoo zugutekommt - dieser kommt ja wieder der Stadt
Innsbruck und dem Land Tirol zugute -,
dann könnte man, wenn es wirklich notwendig ist, die Förderungen in Absprache mit
dem Land Tirol erhöhen. Herr Bürgermeister hat ja gesagt, dass er zum Land Tirol
sehr gute Beziehungen hat. Also setzen wir
die Förderung für den Alpenzoo höher an,
aber verdreifachen wir nicht die Parkgebühr.
Auch die ÖVP, die bürgerlichen Freunde,
verwundern mich sehr. Da habe ich nämlich
eine Anzeige aus der Kronen Zeitung - das
ist noch nicht so lange her -, in der steht:
Parkgebühren erhöhen - mit der Stadt-ÖVP
sicher nicht! Als Herr Bürgermeister die
Parkgebühren von € 0,70 auf € 1,-- anheben wollte, haben sie noch gesagt: Mit uns
sicher nicht! Sie hatten damals auch nicht
mitgestimmt.
Natürlich ist es einige Zeit her, aber im Gegensatz zum Gerechten Innsbruck - wir haben eine gerade Linie - seid Ihr offensichtlich etwas wankelmütig. Einmal sagt Ihr,
dass es nicht in Frage kommt und hier ist es
so, dass der/die einfache BürgerIn um das
Dreifache mehr bezahlen muss. Da ist es
egal, da stimmt Ihr mit! Das nehme ich zumindest an, denn ich weiß ja nicht, wie die
Abstimmung ausgehen wird.
Aber was wir nicht vergessen dürfen: Uns,
der Stadt Innsbruck, ist es nicht wert, dass