Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.54
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derates und der Ausschüsse Fachleute einladen. Mag. Verdross war da, aber nicht als
Fachmann, sondern als Privatperson.
Es kann ja jeder Bürger als Privatperson als
Zuhörer bei der Sitzung des Gemeinderates
dabei sein. Sie haben ihn gefragt, ob er
dazu eine Auskunft geben kann. Er hat sich
bereit erklärt, das zu machen. Es stellt sich
nun die Frage, ob er eine Auskunft geben
hätte müssen oder nicht? Als Auskunftsperson war er ja nicht geladen. Wenn er gesagt
hätte, er gibt keine Auskunft, dann hätten
Sie das wahrscheinlich auch akzeptieren
müssen? Wie sehen Sie das?
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Ich habe ihn gefragt, ob er dazu
Stellung nehmen kann. Das hat er getan.
GR Mag. Stoll: Ich möchte in dieser Sache
nochmals klarstellen - ergänzend zu meinen
Ausführungen in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen: Es gibt diese allgemeine Haushaltsstelle "Abgangsobjekte". Sie beinhaltet
Abgänge an die IIG. Darunter fallen beispielsweise Immobilen wie die Musikschule,
das Gebäude, in dem das Audioversum untergebracht ist oder die Kinderkrippe in Wilten, die kürzlich angekauft wurde. Das sind
allgemeine Haushaltsstellen, aus denen die
Stadt Innsbruck Abgänge decken kann.
Aufgepoppt ist das eigentlich im Zusammenhang mit dem Kontrollausschuss. Da
wurde moniert, dass die knapp € 800.000,-nicht im Budget aufscheinen. Das sind sie
auch nicht. Der Finanzdirektor hat dann in
der Sitzung des Kontrollausschusses gesagt, dass das in die Eröffnungsbilanz aufgenommen wird.
Meine Frage war, dass es das eine ist, dies
in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen, aber,
wenn man es tatsächlich bezahlen muss
und ein Geldfluss stattfindet, wird man wohl
eine Bedeckung brauchen? Das wurde bejaht.
Wenn ich den Betrag der allgemeinen
Haushaltstelle in der Größenordnung von
€ 933.400,-- nehme, die Abgänge von den
genannten Immobilien dazuzähle - diese
€ 800.000,-- -, dann weitere, z. B. ArchitektInnenhonarare, die noch nicht enthalten
GR-Sitzung 22.04.2021
sind -, dann wird dieser Betrag selbstverständlich nicht ausreichen.
Wäre es im Budget vorgesehen gewesen ich spreche im Konjunktiv -, hätte man im
Kontrollamtsbericht eine Stellungnahme gefunden. Die war ja nicht da und das wurde
in der Sitzung des Kontrollausschusses
auch so dargestellt. Es war eine Follow-UpEinschau. Auch in den Jahren 2019 und
2020 war es nicht im Budget.
Das ist einfach die Wahrheit. Faktum ist,
wenn wir es bezahlen müssen, werden wir
am Ende des Tages Nachtragskredite beschließen müssen.
Was jetzt mit der Stadtbibliothek am Tableau ist, ist ein ganz normaler Verlauf. Gott
sei Dank, am Ende des Tages konnte - wie
aus den Unterlagen hervorgeht - das unter
Budget abgewickelt werden. Das ist ein positiver Beitrag, der für die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) spricht, da
sie eigentlich ihre gesamten Bauten in
Summe unter oder mit Budgetplan absolvieren kann. Das einfach zur Klarstellung wie
es tatsächlich ist.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen (Seite 301)
vom 13.04.2021 wird angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Die über- oder außerplanmäßigen Mittelverwendungen 2021 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß
Beilage genehmigt.
27.
Subventionsansuchen 2021
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Das Subventionsansuchen 2021 wird gemäß Beilage angenommen.