Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.60
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 322 -
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B38, Wilten, Michael-Gaismair-Str. 1,
Templstraße 7, 7a und 7b und Leopoldstraße 28 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B2/1 und Nr. WI-B2, 2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2
TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Die Auflagefrist wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 auf zwei Wochen herabgesetzt.
36.
MagIbk/36595/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes, Nr. SM-OE2.10,
KG Wilten, Bereich Tierheim
Mentlberg, Völser Straße (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. SM-OE2.10,
KG Wilten, Bereich Tierheim Mentlberg,
Völser Straße (als Änderung des Örtlichen
GR-Sitzung 22.04.2021
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0),
gemäß § 32 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
37.
MagIbk/36517/SP-FW-SM/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F17, Wilten, Bereich Tierheim Mentlberg, Völser
Straße (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. SM-F1 und
Nr. SM-F6), gemäß § 36
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SM-F17, Wilten, Bereich
Tierheim Mentlberg, Völser Straße (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. SMF1 und Nr. SM-F6), gemäß § 36
TROG 2016, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Es freut mich sehr, dass es heute zu
diesem Beschluss für das Tierheim Mentlberg kommt. Wir haben uns jahrelang dafür