Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.83
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Ich bitte darum, dieses Solidaritätszeichen
als Stadt Innsbruck zu setzen und dass wir
uns für die Aufwertung des Stadtteiles Wilten einsetzen.
GR Buchacher. Er hat am Vormittag sinngemäß gesagt, mit dem Kopf durch die Wand
bzw. "Hopp oder Dropp" sind meistens
schlechte Strategien.
Ich ersuche, den
Man kann es auch mit einem Zitat von
Bertolt Brecht ausdrücken: "Auf die Frage
alles oder nichts, antwortet die Welt meistens mit nichts". Kompromisse sind also
durchaus nichts böses, sondern meistens
Lösungen, die dem Gemeinwohl am dienlichsten sind. Diese Festlegung im ÖROKO
als besonderes Entwicklungsgebiet ist ein
solcher Kompromiss.
beiliegenden Antrag dem Inhalt nach anzunehmen.
GR Mag. Fritz: Ich glaube, wir sind uns
einig, dass Handlungsbedarf besteht. Wir
sind uns einig, dass die Nutzung der Fläche
als Parkplatz die denkbar dümmste und
stadtfeindlichste Variante für das Grundstück ist. (Beifall)
Wir sind uns einig, dass Wilten, insbesondere Wilten-Ost und Wilten-Dorf, in Bezug
auf Grünflächen unterversorgt ist.
Auf der anderen Seite gibt es die Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG), die eine Gesellschaft in Landeseigentum ist. Sie hat diese
Fläche als Bauland in ihrer Bilanz stehen.
Diese Gesellschaft hat einen Vorstandsvorsitzenden, der auch schon öffentlich die Absicht verkündet hat, das Grundstück, sollte
es nicht für eigene Zwecke benötigt werden,
an den/die Bestbietende/Bestbietenden zu
verkaufen. Das bedeutet, ein/eine PrivatinvestorIn wird die Fläche für € 2.000,-- pro
m2 erhalten.
Es wurde festgelegt, dass man dort eine Mischung aus gefördertem Wohnen, sozialen
Einrichtungen und Grünflächen umsetzen
kann. Dieses Konzept wurde bereits in den
90er-Jahren von der Stadtplanung entwickelt. Der Plan der TIWAG, einen Bürokomplex von enormen Ausmaß zu errichten, hat
ungeheure Empörung der BürgerInnen in
Wilten hervorgerufen. Es gab damals wirklich viele BürgerInneninitiativen von beachtlicher Breite und Stärke.
Die Stadtplanung hat damals das bereits
genannte Konzept mit dem Ziel eingebracht,
eine Teilverbauung anzustreben, insbesondere wenn es um gefördertes Wohnen geht
und ein Teil der Fläche begrünt wird.
Als ich noch amtsführender Stadtrat sein
durfte, habe ich mich mit ihm wegen dieser
Vorgehensweise massiv gestritten. Das darf
nicht geschehen! Er hat dieses Vorgehen
damit begründet, dass es seine Pflicht sei,
das ökonomisch profitabelste für seine Gesellschaft unternehmen zu müssen.
GR Onay, so sehr ich mit dem Herzen Deinem Anliegen zustimmen möchte, die gesamte Fläche zu einem Park umzugestalten, muss ich doch sagen, dass es nicht
umsetzbar ist. Ich glaube, es ist kein realistischer Vorschlag. Wenn die Stadt Innsbruck
Bewegung in die Sache bringen will…
Ich glaube, dass die Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG), genauso wie unsere Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB AG), in ihrer
Satzung vom Eigentümer - dem Land Tirol eine gewisse Gemeinwohlverpflichtung aufgedrückt bekommen hat. Es geht nicht nur
darum, möglichst hohe Renditen zu erwirtschaften.
Es haben sich bereits viele darum bemüht.
Ich erinnere mich daran, dass StRin
Mag.a Oppitz-Plörer in Ihrer Zeit als Bürgermeisterin mehrfach die TIWAG aufgefordert
hat, das Grundstück für geförderten Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Sie hat sich
auch nur eine "blutige Nase" bei der TIWAG
geholt.
Man muss sich das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) anschauen, aber
nicht nur das aktuelle, sondern auch jenes
aus dem Jahr 2002. Die Fläche ist als besonderes Entwicklungsgebiet mit einigen
Nutzungsmöglichkeiten ausgewiesen. Was
im ÖROKO verankert ist, ist das Ergebnis
eines Kompromisses. Ich sehe es wie
Man soll es ruhig immer wieder probieren,
dem stimme ich zu, aber jetzt zu sagen, wir
wollen dort einen Park und nichts anderes,
ist keine realistische Zielsetzung. Damit
werden wir als Stadt Innsbruck wieder auf
die Nase fallen. Ich glaube, wir sollten an
den Vorstellungen, die im ÖROKO stehen,
festhalten.
GR-Sitzung 22.04.2021