Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.181
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Antwort:
nein
Frage 6:
Wenn nein, warum dann die politische Entscheidung der Ressortsplittung?
Antwort:
Die Grundlage ist eine Beschlussfassung im Gemeinderat.
Frage 7:
Ist eine Verkehrsstadträtin, welcher der Bürgermeister nicht die Agenden "Straßenverkehr und Straßenrecht" anvertrauen will, überhaupt fachlich geeignet?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 6.
Frage 8:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 6.
Frage 9:
Wer ist jetzt konkret Verkehrsstadtrat bzw. Verkehrsstadträtin der Stadt Innsbruck,
zumal der Beschluss vom 21.012021 nicht eindeutig ist?
Antwort:
Für eine solche Bezeichnung gibt es keine Rechtsgrundlagen. Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) kennt nur amtsführende Stadtsenatsmitglieder.
Frage 10:
Wer ist jetzt konkret Umweltstadtrat bzw. Umweltstadträtin der Stadt Innsbruck zumal der Beschluss vom 21.01.2021 nicht eindeutig ist?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 11:
Wer ist jetzt konkret Energiestadtrat bzw. Energiestadträtin der Stadt Innsbruck,
zumal der Beschluss vom 21.01.2021 nicht eindeutig ist?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9.
Frage 12:
Gibt es eine rechtliche Stellungnahme zur diesbezüglichen Beschlussfassung seitens der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten?
Antwort:
nein
Frage 13:
Wenn ja, wie sieht selbige aus?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 14:
Kann die Magistratsdirektorin, welche erst im Februar 2021 ihr Amt angetreten
hat, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses bestätigen?
Antwort:
Dies fällt nicht in den Aufgabenbereich der Magistratsdirektion.
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