Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.181

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Antwort:

nein

Frage 6:

Wenn nein, warum dann die politische Entscheidung der Ressortsplittung?

Antwort:

Die Grundlage ist eine Beschlussfassung im Gemeinderat.

Frage 7:

Ist eine Verkehrsstadträtin, welcher der Bürgermeister nicht die Agenden "Straßenverkehr und Straßenrecht" anvertrauen will, überhaupt fachlich geeignet?

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 6.

Frage 8:

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 6.

Frage 9:

Wer ist jetzt konkret Verkehrsstadtrat bzw. Verkehrsstadträtin der Stadt Innsbruck,
zumal der Beschluss vom 21.012021 nicht eindeutig ist?

Antwort:

Für eine solche Bezeichnung gibt es keine Rechtsgrundlagen. Das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) kennt nur amtsführende Stadtsenatsmitglieder.

Frage 10:

Wer ist jetzt konkret Umweltstadtrat bzw. Umweltstadträtin der Stadt Innsbruck zumal der Beschluss vom 21.01.2021 nicht eindeutig ist?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 9.

Frage 11:

Wer ist jetzt konkret Energiestadtrat bzw. Energiestadträtin der Stadt Innsbruck,
zumal der Beschluss vom 21.01.2021 nicht eindeutig ist?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 9.

Frage 12:

Gibt es eine rechtliche Stellungnahme zur diesbezüglichen Beschlussfassung seitens der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten?

Antwort:

nein

Frage 13:

Wenn ja, wie sieht selbige aus?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 14:

Kann die Magistratsdirektorin, welche erst im Februar 2021 ihr Amt angetreten
hat, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses bestätigen?

Antwort:

Dies fällt nicht in den Aufgabenbereich der Magistratsdirektion.
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