Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.185

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Frage 10:

Wer ist der nunmehrige Eigentümer der genannten sechs Sitzbänke?

Antwort:

Eigentümer ist der Verein "Wir am Inn", die Aufstellung der Bänke erfolgte
durch die Stadt Innsbruck.

Frage 11:

Im Falle, dass der Eigentümer der sechs Sitzbänke die Stadt Innsbruck ist, gibt es
einen Kaufvertrag zwischen dem Verein "Wir am Inn" etc. und der Stadt Innsbruck, und wer hat jeweils den Kaufvertrag wann für die Vertragsparteien unterzeichnet?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 12:

Im Falle, dass der Eigentümer die Stadt Innsbruck ist, von welcher/welchem UnternehmerIn bzw. eventuell KünstlerIn etc. wurden die Bänke gestaltet und produziert bzw. liegt der Kaufvertrag bzw. die Rechnung zur Einsicht auf?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 13:

Wer übernimmt die Haftung – im Falle eines Unfalles – aufgrund einer der sechs
Sitzbänke?

Antwort:

Diese übernimmt die Stadt Innsbruck.

Frage 14:

Ist es richtig, dass zum Zeitpunkt des Ansuchens für die Aufstellung der sechs
Sitzbänke der Verein "Wir am Inn" bzw. ein Vorstandsmitglied des Vereins "Wir
am Inn" genannt wurde – ebenso, dass die mögliche Haftung – im Falle eines Unfalles aufgrund der sechs Sitzbänke – nicht die Stadt Innsbruck betrifft?

Antwort:

nein

Frage 15:

Wenn ja, warum hat die Stadt Innsbruck die Haftung im Falle eines Unfalles aufgrund einer der sechs Sitzbänke übernommen, und mit welcher versicherten möglichen Schadenshöhe?

Antwort:

Die Stadt Innsbruck übernimmt die Haftung als Aufstellerin der Bänke.

Frage 16:

Sollten die sechs Sitzbänke sich nicht im Eigentum der Stadt Innsbruck befinden,
wie kommt man auf einen Unterstützungsbetrag von € 6.000,-- Euro?

Antwort:

Die finanzielle Unterstützung erfolgte für jeweils 2x2 Bänke. Darüberhinausgehende Kosten und weitere Bänke wurden vom Verein "Wir am Inn" getragen.

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