Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.33
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man sich dann, den Gastgarten für das Hotel Weisses Kreuz sofort auf vier Jahre zu
genehmigen? Dies können wir uns nicht erklären. Daher ist das für uns eine Ungleichbehandlung gleich gestellter Themen. Viele
werden argumentieren, dass der Gastgartenbetreiber des Hotels Weisses Kreuz der
Hauseigentümer ist. Das ist alles gut und
recht, aber hat dieser deshalb mehr Rechte
als ein anderer, der sich nach der Gastgartenrichtlinie darum bemüht, einen Gastgarten zu betreiben? Ich glaube nicht.
Am 31.03.2021 lagen zwei Beschlussvorschläge vor. Die Errichtung eines kleinen
Gastgartens, wenn die Einwilligung des Geschäftsinhabers der Firma Einwaller fehlt, oder das Betreiben eines großen Gastgartens. Mehrheitlich haben wir uns für die
zweite Variante ausgesprochen. Das bedeutet, der Betreiber des Hotels Weisses
Kreuz hätte bereits jetzt schon laut Beschluss die Möglichkeit, einen großen Gastgarten zu verwirklichen.
Ich war dann sehr verwundert, dass wir per
Mail seitens des Gastgartenbetreibers informiert wurden, dass bedauerlicherweise die
zweite Beschlussvorlage mit der großen Variante angenommen wird. Dadurch würden
Kosten entstehen. Niemand zwingt ihn
dazu, den großen Gastgarten zu bewirtschaften. Er könnte sich auch für die kleinere Variante entscheiden. Ich hätte gerne
gewusst, in welcher Höhe die Kosten liegen.
Es wurde ein Betrag in Höhe von
€ 10.000,-- genannt.
Andere Gastronomiebetriebe müssen für
die Installierung eines Gastgartens Podeste
bauen und haben nicht einmal die Sicherheit, ob die Bewirtschaftung des Gartens
nach einem Jahr verlängert wird. Das ist die
Sachlage.
Wir wollen, dass alle, die in der Stadt Innsbruck um einen Gastgarten ansuchen,
gleich behandelt werden. Wenn es darum
geht, auf die Gastgartenrichtlinie zu pochen,
dann darf ich den Herrn Bürgermeister auf
eine vor einem Monat geführte Diskussion
erinnern. Im Westen der Stadt hat ein Lokal
ebenfalls um einen Gastgarten angesucht.
Dort lagen Beschwerden vor. Daraufhin hat
man ganz massiv auf die Einhaltung der
Gastgartenrichtlinie gepocht.
GR-Sitzung 27.05.2021
Daher müssen wir bei allen mit gleichem
Maß messen und darauf drängen, dass die
Gastgartenrichtlinie eingehalten wird.
Viele Mitglieder des Gemeinderates haben
auch ein Mail der Familie Einwaller bekommen, dass geplant ist, ab 07.07.2021 das
Geschäftslokal wieder zu betreiben. Das
heißt, dass die Räumlichkeiten nicht mehr
nur für den Online-Handel verwendet werden, sondern das Geschäft aktiv betrieben
wird.
Ich glaube, dass wir gut daran täten, diesen
Hinweis anzunehmen und uns wie bei allen
anderen Gastgärten dafür zu entscheiden,
das Einspruchsrecht der Familie Einwaller
zu hören. Ich möchte auch anführen, dass
wir von einer bekannten und fleißigen Familie sprechen, der wir in der Stadt Innsbruck
Kommunalsteuern zu verdanken haben.
Meiner Ansicht nach haben sie sich das
Recht verdient, hier in diesem Gemeinderat
dieselbe Behandlung wie alle anderen zu
erhalten.
Daher werden wir heute einen Abänderungsantrag zu dem vorliegenden Antrag
einbringen:
Der Beschlusstext wird wie in der ursprünglichen Beschlussvorlage vom 31.03.2021
des Stadtsenats übernommen und teilweise
ergänzt:
Beschlussvorschlag 1:
Die Stadt Innsbruck als grundbücherliche
Eigentümerin des Grundstückes 1044, KG
Innsbruck, und Verwalterin des öffentlichen
Gutes gemäß § 5 des Tiroler Straßengesetzes vermietet der Altstadthotel Weisses
Kreuz GmbH eine Gastgartenfläche im Ausmaß von 16,2 m2 (vergleiche rot markierte
Fläche) für die Dauer der Gastgartensaison 2021.
Eine Erweiterung der Gastgartenfläche auf
28,9 m2 wird aufgrund der fehlenden schriftlichen Zustimmungserklärung der Firma
Einwaller GmbH abgelehnt.
Beschlussvorschlag 2:
Die Stadt Innsbruck als grundbücherliche
Eigentümerin des Grundstück 1044, KG
Innsbruck, und Verwalterin des öffentlichen
Gutes gemäß § 5 des Tiroler Straßengesetzes vermietet der Altstadthotel Weisses
Kreuz GmbH eine Gastgartenfläche im Ausmaß von 28,9 m2 (vergleiche blau gefärbte