Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.360
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Frage 35:
Die Erschließung über den Saurweinweg ist nunmehr seit Jahrzehnten Fakt und
funktioniert.
Welche aktuellen Probleme oder Überlegungen führen nun dazu, eine Alternativroute bauen zu müssen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 32.
Frage 36:
Werden Sie sich dafür einsetzen, den Saurweinweg als Anliegerstraße auszubauen?
Antwort:
nein
Frage 37:
Wenn ja, in welcher Form?
Antwort:
entfällt
Frage 38:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Der Forstweg "Saurweinweg" kann nicht als Anliegerstraße ausgebaut werden. Unabhängig davon soll er Teil einer Fuß- und Radwegverbindung zum
Talboden werden. Dieser Ausbau für Fuß- und Radweg benötigt unvergleichlich weniger Grundfläche im Nahbereich der Eisenbahnkreuzung und ist daher machbar. Zudem ist der Saurweinweg als landwirtschaftlicher Bringungsweg (daher Forstweg) weiterhin erforderlich.
Frage 39:
Ist für Sie nachvollziehbar, dass die aktuelle Situation und das Bauvorhaben
"Erika-CremerStraße" gerade für die hauptbetroffenen AnrainerInnen in der Siedlung Karl-lnnerebner-Straße 69b und 69c unzumutbar ist?
Antwort:
Zum Zeitpunkt der Errichtung der Wohnanlage war auf der derzeitigen
Trasse eine breitere und höherwertige Straße geplant. Die jetzige Planung
stellt somit eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung dar.
Trotzdem ist es natürlich nachvollziehbar, dass betroffene GrundeigentümerInnen Einwendungen gegen Straßenbauprojekte vorbringen.
Frage 40:
Wenn ja, wie werden Sie hier lösend eingreifen?
Antwort:
Die Sachlage wurde im Rahmen des Straßenbauverfahrens erläutert, für weitere Informationen steht die Verwaltung zur Verfügung.
Frage 41:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Das anhängige straßenrechtliche Verfahren wird gesetzeskonform abgewickelt.
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