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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.376

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Der Baubescheid erging am 03.12.2019.

Frage 29:

Was wurde konkret geprüft?

Antwort:

Wie bereits in der Antwort zu Frage 28 angeführt, wurde das Bauvorhaben
von den Amtssachverständigen auf die Einhaltung der jeweiligen erforderlichen Vorschriften überprüft. Es handelt sich dabei vor allem um raumordnungsrechtliche, hochbau- und brandschutztechnische, wasserrechtliche,
verkehrsplanerische und baurechtliche Vorschriften.
Des Weiteren wurde das Vorliegen einer rechtlich gesicherten Wasserversorgung und Abwasserentsorgung geprüft, sowie die von der TINETZ, der TIGAS
und der ÖBB Infrastruktur abgegebenen Stellungnahmen in den Bescheid mit
aufgenommen.

Frage 30:

Welche Unterlagen standen Ihnen in dieser Zeit und für diese Prüfungen zur Verfügung? (Bitte um Übermittlung der Unterlagen)

Antwort:

Bauansuchen, Baubeschreibung, Pläne inklusive Tekturpläne (Ansichten,
Übersichtsplan, Grundrisse, Schnitte, Dachdraufsicht, Überdachung Detail,
Nummerierung), Vermesserplan, Berechnung der Anzahl der erforderlichen
KFZ-Abstellplätze und Fahrradabstellfläche, Grenzänderungsbescheid,
Grundbuchauszüge, AnrainerInnenverzeichnis;
Eine Übermittlung der Einreichunterlagen ist nicht vorgesehen.

Frage 31:

Haben Sie eine verkehrsrechtliche bzw. verkehrstechnische Prüfung dieses Projektes veranlasst?

Antwort:

Im Zuge des Bauverfahrens wurden Stellungnahmen der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, sowie der Mag.-Abt. III, Straßenverwaltung, eingeholt
(siehe Antwort zu Frage 32).

Frage 32:

Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam das Gutachten? (Bitte um Übermittlung des Gutachtens)

Antwort:

Stellungnahme Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, vom 25.10.2019
Vom Amtssachverständigen wurde festgestellt, dass für die geplanten
46 Kleingärten eine Gesamtanzahl von 24 Abstellplätze geschaffen werden
und diese ausreichend sind.
Es wurde zudem die Stellplatzgeometrie (Fahrgassen- und Stellplatzbreite)
geprüft und entspricht diese den einschlägigen maßgebenden Richtlinien.
Des Weiteren wurde eine Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und
Straßenrecht, vom 25.09.2019 eingeholt, in welcher ausgeführt wird, dass die
gesamte Breite des bestehenden Moserfeldweges als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung steht.
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