Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.38
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die Verkehrsmaßnahme gemäß Beilage zu
genehmigen.
GR Schmidt: Ich möchte einmal etwas klarstellen: Ich verschließe mich nicht gegenüber den Radfahrern! Ich verschließe mich
nicht gegenüber den Fußgängern! Ich
wehre mich gegen Beschränkungen, die
nicht begründet werden und für die kein Bedarf vorhanden ist!
In Österreich gilt, dass man in Ortsgebieten
50 km/h, im Freiland 100 km/h und auf Autobahnen 130 km/h fahren darf. Das sind
die Grundvoraussetzungen entsprechend
der Straßenverkehrsordnung 1960.
Wenn es Begründungen gibt, diese Regelungen zu ändern, sind es z. B. Sichtverhältnisse, die Fahrbahnbreite, das Verkehrsaufkommen, der Straßenverlauf oder Unfallhäufungen. Ich verwehre mich dagegen,
dass 30 km/h Zonen aus ideologischen
Gründen beantragt und beschlossen werden, wenn der Bedarf nicht begründet werden kann.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Putz: Auch GERECHT möchte festhalten, dass es keinen Sinn ergibt, in der Stadt
Innsbruck ständig neue Beschränkungen in
Form von 30er-Zonen einzuführen.
Der Begründung, dass die Autos zu schnell
fahren und es deswegen zu viele Unfälle
gibt, muss ich widersprechen. Es sind nicht
nur die AutofahrerInnen schuld, sondern
auch die Radfahrenden! Fahrradrowdys, die
es seit vielen Jahren in der Stadt gibt, sind
genauso schuld.
Ich begrüße sehr, dass es inzwischen Fahrrad-PolizistInnen gibt. Seit ungefähr einer
Woche wird eine Aktion-Scharf durchgeführt
und man behält diese Fahrradrowdys im
Blick.
Außerdem möchte ich sagen, anstatt immer
nur zu Menschen zu beschränken, sollte
man mit gutem Beispiel vorangehen. Ich
habe ein Bild eines Fahrradrowdys mitgebracht. Es geschieht oft etwas, wenn Fahrradfahrende über rote Ampeln oder Zebrastreifen fahren, diese Szenarien kennen alle
von uns.
Ich zeige Euch nun das Bild eines Fahrradrowdys. Das ist unser Bürgermeister. Man
GR-Sitzung 24.06.2021
sieht, wie er radfahrend einen Zebrastreifen
quert und noch dazu befindet sich eine Familie mit Kleinkindern vor ihm. (Unruhe im
Saal)
Geht mit gutem Beispiel voran, anstatt überall 30er-Zonen einzurichten. Das wäre besser!
StRin Mag.a Schwarzl: Ich bin sehr dankbar, dass zumindest einige wenige meiner
vorgeschlagenen 30er-Zonen eine Mehrheit
im Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität gefunden haben. Diese Maßnahmen
basieren nicht auf Jux und Tollerei, sondern
haben den Sinn, die Wege zu und von Kinderbetreuungseinrichtungen sicherer zu gestalten.
Nur der Exerzierweg hat nichts mit vermehrtem Kinderaufkommen zu tun, aber die dortige Verkehrsmaßnahme hat auch das
Wohlwollen unseres Bürgermeister-Stellvertreters. Deswegen wird dieser Antrag wohl
eine breitere Mehrheit erhalten, als meine
vorgeschlagenen Verkehrsmaßnahmen, soviel zur Frage der Ideologie. Die Vorschläge
basieren jedenfalls nicht auf Jux und Tollerei und zum Glück hat das eine Mehrheit
verstanden.
Ich möchte kurz die Debatte der aktuellen
Stunde fortsetzen. Wir haben über den
Masterplan Gehen und das Miteinander anstatt das Gegeneinander von VerkehrsteilnehmerInnen gesprochen. Die beste Voraussetzung für ein Miteinander ist die Anpassung der Geschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmenden.
Diese Maßnahmen richten sich nicht gegen
den Autoverkehr. Es ist erwiesen, dass bei
angepasster Geschwindigkeitsbegrenzung
der Verkehrsfluss seltener zum Stocken gerät, als bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsniveaus.
Natürlich gibt es auch massive Sicherheitsaspekte, unabhängig davon, ob dort Unfälle
häufiger stattgefunden haben oder nicht!
Der Reaktionsweg bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h ist 8,3 Meter lang, bei
50 km/h 13,9 Meter. Der Bremsweg beträgt
einerseits 5 Meter und andererseits
13,8 Meter.
Weiters hat die Maßnahme Umweltaspekte.
Sie betrifft die Luftqualität und den Lärm.
Das menschliche Ohr nimmt den Unterschied zwischen 30 km/h und 50 km/h zwar