Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf
- S.47
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22.
MagIbk/37448/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F33, Innenstadt, Innrain, Bereich Mittelinsel von Kreuzung Anichstraße bis vor Johanneskirche (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F1),
gemäß § 36 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen Bgm.-Stellv. Lassenberger und
GRin Gregoire, 2 Stimmen),
die Auflage des Entwurfs des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F33, Innenstadt, Innrain, Bereich Mittelinsel von Kreuzung
Anichstraße bis vor Johanneskirche (als Änderung des Flächenwidmungsplans Nr. INF1), gemäß § 36 TROG 2016, zu beschließen.
GR Mag. Plach: Das ist für mich wieder ein
Beispiel für ein Projekt, bei dem ich Folgendes kritisch anmerken muss.
Wir sprechen hier über einen Bereich, der,
ganz offen gesagt, derzeit eine "Gstättn" ist.
Es ist eine brachliegende Fläche in bester
Lage. Wir ermöglichen als Gemeinderat
heute voraussichtlich wieder eine Widmung,
die ich so nicht nachvollziehen kann.
Es handelt sich um eine Fläche mit einer
Sonderflächenwidmung "Tankstelle". Das
heißt, der/die ErwerberIn dieses Grundstückes hat damit rechnen müssen, dass unter
den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen nur eine Tankstelle realisiert werden
kann.
(GR Mag. Krackl: Das wurde vertraglich im
Zuge der Flächenwidmungsplanung ausgeschlossen.)
Okay, ein vertraglicher Ausschluss einer
Tankstelle bei einer Widmung für eine Tankstelle war dann wohl ein schlechter Kauf!
Es gibt hier eine gültige Widmung für eine
Sonderfläche "Tankstelle". Es wird hier nun
die Rahmenbedingung für eine Flächenwidmung "Kernzone" ermöglicht. Zum Glück
haben wir mittlerweile dazugelernt! Wir ermöglichen hier ein Gebäude mit Erdgeschoss und fünf Obergeschossen (E+5)
ohne Wohnnutzung.
GR-Sitzung 24.06.2021
Das stellt in weiterer Folge einen Mehrwert
für das Grundstück dar, der für mich nicht
ganz unbeträchtlich ist. Vorher hatte man
die Möglichkeit, auf dem Grundstück eine
Tankstelle zu errichten und dann kann man
ein Bürogebäude E+5 hinstellen. Und was
bekommen wir als Stadt Innsbruck dafür?
Ich habe mir den Akt sehr genau angesehen und dabei natürlich eine gewisse Aufwertung des Areals wahrgenommen. Das ist
unbestritten, aber wir sprechen davon, dass
wir immer wieder Flächenwidmungen ermöglichen, die einen massiven Mehrwert
der Areale für die jeweiligen EigentümerInnen bedeuten. Der öffentliche Mehrwert ist
dabei in keiner für mich nachvollziehbaren
Form vorhanden und deshalb ist es eine
Widmung, die ich so nicht mittragen kann.
Daher kann ich dem meine Zustimmung
nicht erteilen.
GRin Mag.a Seidl: Wir werden uns der
Stimme enthalten, aber nicht deshalb, weil
wir grundsätzlich gegen diese Widmung
sind. Wir sehen die Schwierigkeit darin,
dass sie bis nach vorne gezogen wird, wo ja
bereits Wohnraum besteht, der nicht den
Kriterien der neuen Widmung entsprechen
würde. Ich glaube, das kann schwierig werden.
Zwei Sätze zu GR Mag. Plach: Ich möchte
an dieser Stelle keine Tankstelle mehr haben. Man kann darüber diskutieren, ob für
die Aufwertung der Fläche zu einer Kernzone für die Stadt Innsbruck ein Mehrwert
entsteht oder nicht. Am Ende des Tages bin
ich aber sehr froh, wenn diese Fläche endlich bebaut wird.
Sie befindet sich in der Nähe der Universität
Innsbruck (UNI) und der Universitätsklinik,
und ist wirklich ein Schandfleck in der Stadt.
Seit bereits zehn Jahren gibt es ein Projekt,
das auch mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, abgestimmt ist. Ich war damals noch nicht im
Gemeinderat, aber Fakt ist, die Abstimmung
darüber ist erfolgt und das Projekt ist eigentlich schon freigegeben worden.
Die ProjektwerberInnen möchten jetzt das
Projekt realisieren. Ich denke schon, dass
wir GemeinderätInnen in der Verantwortung
stehen und dem damaligen Beschluss folgen sollten. Wir haben die Verpflichtung,
Entscheidungen, die früher gefällt wurden,