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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.51

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- 531 -

vom letzten auf dieses Jahr eine Preissteigerung bei Immobilien von mehr als 10 % in
dieser Stadt hatten. Wir klopfen uns aber
immer noch auf die Schulter und sagen,
dass Handschlagqualität gefordert ist. Wir
müssen die ProjektwerberInnen zufriedenstellen.
Ich glaube, wir sind primär den InnsbruckerInnen verpflichtet. Wenn so oft darüber gesprochen wird, dass man noch nachverhandeln kann, dann hätte man das hier auch
machen können. Ich sehe keinerlei öffentlichen Mehrwert, außer dass diese "Gstätten"
bebaut wird. Ich bin sehr gespannt, was
sich dann dort für tolle Büroflächen ansiedeln - im Wissen, dass wir durchaus nicht
zu wenig leerstehende Büroflächen in der
Stadt haben.
GR Mag. Fritz: GR Mag. Krackl und
GR Mag. Plach haben es angesprochen
und ich frage ernsthaft: Was ist uns lieber
als vernünftige BauträgerInnen, die auch
ökonomisch klug agieren und vor dem Kauf
eines Grundstücks fragen, was als Ausgangspunkt für eine Projektentwicklung
denkbar und vertretbar ist? Und zwar nicht,
weil man von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, irgendwelche Blankoschecks oder Zusagen
einfordert!
Haben wir lieber solche BauträgerInnen
oder lieber die, die erst spekulativ kaufen?
Das sind dann jene, die der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, händeringend erklären, dass sie
so und so viel für das Grundstück bezahlt
haben und entsprechend Baumassedichte
gewidmet haben wollen. Andernfalls würden
sie in die Pleite schlittern. Wir können uns
als Stadt dann entscheiden, ob wir ihn/sie in
die Pleite schicken, weil er/sie selbst schuld
ist oder ob wir doch über etwas mehr Baumassendichte reden.
Mir ist der erste Fall lieber, nämlich BauträgerInnen die vorhaben, in eine Projektentwicklung einzusteigen und sich daher bei
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, erkundigt, was ein
denkbarer Rahmen der Projektentwicklung
ist, was mit hoher Wahrscheinlichkeit verträglich ist und was sicher nicht geht.
Das ist eine zutiefst vernünftige Vorgangsweise in der Kooperation der Stadt, der PoliGR-Sitzung 24.06.2021

tik mit der Wirtschaft, denn es bauen und investieren immer noch wirtschaftlich handelnde Leute und nicht die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen FPÖ, GERECHT, ALI, StRin Mag.a Mayr und GR
Mag. Plach, 12 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.06.2021 (Seite 527) wird angenommen.
23.

MagIbk/37401/SP-BB-PR/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B18/2, Pradl,
Teilbereich der Gp. 1404/1 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B18/1), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.06.2021:
Die Auflage des Entwurfs des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. PR-B18/2, Pradl, Teilbereich der Gp. 1404/1 (als Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PRB18/1), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2016,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.