Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-06-24-GR-Protokoll.pdf

- S.74

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- 554 -

Sie Dinge sagen, mit denen Sie auch MitarbeiterInnen des Magistrats angreifen! (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 27.05.2021 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
30.15 GfGR/142/2021
Städtische MitarbeiterInnen,
Dienstanweisung der Magistratsdirektion bezüglich öffentlicher
Herabwürdigung von Gemeinderatsmitgliedern (GR Buchacher)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Bevor ich
GR Buchacher das Wort gebe, möchte ich
darauf hinweisen, dass keine der Mitarbeiter
namentlich genannt werden.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Buchacher: Mein Antrag richtet sich
nicht gegen die städtischen MitarbeiterInnen
oder dagegen, dass sie sich politisch äußern. Ich bin langjähriger Betriebsrat und
weiß, wie man mit solchen Dingen umgeht
bzw. was die Konsequenzen in vielen Betrieben sind.
Nochmals, es geht nicht pauschal um die
städtischen MitarbeiterInnen und deren politischen Anschauungen oder Nichtanschauungen, darum geht es nicht. Es geht um
einzelne MitarbeiterInnen im städtischen
Bereich - ohne Namen zu nennen -, die im
Umfeld von MandatarInnen arbeiten. Vielleicht werden sie auch noch von diesen beauftragt - das kann ich aber nicht beweisen.
Wenn sie also in den sozialen Medien bewusst und mit voller Absicht Mitglieder dieses Gemeinderates verleumden, diskriminieren, um mit Unwahrheiten die Öffentlichkeit zu beeinflussen.
Ich komme aus einem Betrieb, der der Stadt
nicht ganz fern ist, aber ich kann es auch
aus der Sicht privater Betriebe erklären: Bei
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) gibt es eine

GR-Sitzung 24.06.2021

glasklare Anweisung, dass sämtliche Äußerungen von MitarbeiterInnen in der Öffentlichkeit, was KollegInnen betrifft, was Vorgesetzte betrifft, was betriebliche Angelegenheiten betrifft, untersagt sind.
Bei Nichteinhaltung zieht das arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich. Ich sehe nicht
ein, warum es unter diesem Gesichtspunkt
nicht möglich ist, von der Stadt Innsbruck
eine Dienstanweisung herauszugeben, um
zu verhindern, dass Mitglieder des Gemeinderates verleumdet und diskriminiert werden. Das ist mein Anliegen.
Deshalb ersuche ich, dass eine Dienstanweisung - hoffentlich auch in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung - verfasst
und den Beschäftigten zur Kenntnis gebracht wird.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag anzunehmen.
GR Onay: Die Ausführungen von GR Buchacher finde ich recht witzig, ein wenig tragisch-komisch. Wenn es darum geht, MandatarInnen zu verleumden oder irgendwie
schlecht über sie zu reden, brauchen sich
die MandatarInnen im Haus nicht über andere zu ärgern, weil sie das selbst machen,
auch medial. (Beifall)
Das ist gang und gäbe, leider, und trägt zu
einer Unkultur in der Politik der Stadt Innsbruck bei.
Sorry, wir sind als Gemeinderatsmitglieder
nicht die Vorgesetzten der MitarbeiterInnen.
Das kann man nicht mit einem Betrieb vergleichen, dessen MitarbeiterInnen öffentlich
schlecht über ihren Chef, ihre Chefin sprechen. Wir sind nicht die "Chefitäten"! (Unruhe im Saal)
Wenn Du da von Verleumdung sprichst,
dann ist das eine strafrechtliche Sache.
Dann zeigt bitte diese Person an, aber dazu
einen Gemeinderatsantrag einzubringen,
um eine Weisung gegenüber den MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck zu erwirken,
das ist doch das Aberwitzigste, das ich je
gehört habe.
Das ist sozusagen ein Maulkorberlass ...
(Gelächter im Saal)
... der politisch beschlossen werden soll.
Das lehne ich entschieden ab. Ich finde es