Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf

- S.20

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- 584 -

Konkret bedeutet Barrierefreiheit nicht nur,
Aufzüge zu errichten, sondern auch Formulare in einfacher Sprache zu verfassen.
(Beifall)
Es bedeutet, zu ermöglichen, dass Menschen Vorträgen folgen können, obwohl sie
schlecht hören. Ein positives Beispiel hierfür
sind die GebärdendolmetscherInnen hier im
Gemeinderat. GR Mag. Falch hat es schon
erwähnt. Es betrifft nicht nur Behinderte,
sondern es kann alle treffen.
Barrieren können auch für Eltern mit Kinderwägen auftreten. SeniorInnen und gehbehinderte Menschen sind ebenfalls auf Barrierefreiheit angewiesen. Viele wissen nicht,
dass nur vier Prozent der Menschen, die
Barrierefreiheit benötigen, aufgrund einer
angeborenen Behinderung darunter leiden.
Der Großteil der Menschen, der auf Barrierefreiheit angewiesen ist, erleidet einen Unfall bzw. eine Krankheit oder hat mit Alterserscheinungen zu kämpfen. Es kann also
jede/jeden treffen und deswegen müssen
wir die Barrierefreiheit noch weiter ausbauen. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Barrierefreiheit in der Stadt? Das werden wir irgendwann schon machen. Das ist
das Thema der Aktuellen Stunde und ich
möchte die Gelegenheit nutzen, um aus
meinen Ressorts zu berichten. Mein Fokus
liegt natürlich auf der Arbeit der Mag.-Abt. II,
Soziales, Rehabilitation und Behindertenhilfe, und auf der Mag.-Abt. III, Wald und
Natur.
Das werden wir irgendwann schon machen.
Diesen Titel finde ich nicht passend, vor allem dann nicht, wenn man gehört hat, wie
viel bereits umgesetzt wurde. Natürlich ist
immer Luft nach oben und eine 100-prozentige Barrierefreiheit wird nun einmal schwer
umsetzbar sein. Trotzdem danke ich dem
Behindertenbeirat und allen voran
Mag. Grünzweig, der sich in den vergangenen Jahren sehr engagiert und gute Arbeit
geleistet hat. (Beifall)
Ich möchte speziell auf den Bereich Soziales und auf die Rehabilitationen eingehen.
Wir wickeln Leistungen für Betroffene nach
dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) ab. Ich
möchte Euch einige Daten dazu präsentieren.

GR-Sitzung 15.07.2021

Im Jahr 2019 haben wir 2.871 Betroffene
unterstützt. Im Jahr 2020 waren es 2.764.
Gehen wir zehn Jahre zurück, so waren es
im Jahr 2011 2.432 Menschen, die unterstützt wurden. Man sieht also, die Zahl
steigt an. Innerhalb von zehn Jahren ist die
Zahl der Betroffenen, die Unterstützungen
von uns im Sinne der Rehabilitationen nach
dem Tiroler Teilhabegesetz (TTHG) erhalten haben, um 300 bis 400 gestiegen. Die
Unterstützung soll Betroffenen Lebenserleichterungen und Hilfe im Alltag bieten.
Ich möchte Euch auch die Summe nennen,
die wir im Jahr 2020 dafür aufgewendet haben. Diese Unterstützung wird durch den
Sozialpakt mit dem Land Tirol finanziert.
Das Land Tirol übernimmt 65 % der Kosten
und die Stadt Innsbruck 35 %. Im Jahr 2020
war das eine beträchtliche Summe, nämlich
€ 44.383.591. Dieser Betrag spiegelt 100 %
wider. Die Stadt Innsbruck hat davon
€ 15.534.257 finanziert.
Die Teilhabe wird in Leistungen eingeteilt.
Es gibt vier große Teilbereiche: Mobile Begleitung, spezifische Förderleistungen, Tagesbetreuung in Einrichtungen und Wohnbetreuung in Einrichtungen. Um nur einige
Förderleistungen und Unterstützungen zu
erwähnen: Barrierefreie Ausstattung eines
Kraftfahrzeuges, barrierefreier Umbau von
Wohnungen, Assistenzhunde und auch besondere Hilfsmittel für betroffene Menschen
in schwierigen Situationen. Es gibt noch
viele andere Unterstützungen, die wir bieten.
Liebe BürgerInnen, liebe Betroffene, bitte
nützt dieses Angebot. Stellt einen Antrag
auf Unterstützung. Der Antrag kann auf der
Homepage des Landes Tirol und auf der
Homepage der Stadt Innsbruck gestellt werden. Das Formular kann auch heruntergeladen werden. Für jene, die den Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Innsbruck haben, gibt
es die Möglichkeit, sich an die zuständige
Bezirkshauptmannschaft zu wenden.
Wenn man keine Möglichkeit hat, diesen
Antrag digital zu stellen, kann man sich
auch bei uns in der Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundservice, melden, bzw. in den
ersten Stock des Rathauses kommen und
die Mag.-Abt. II, Rehabilitation und Behindertenhilfe, aufsuchen. Die MitarbeiterInnen
unterstützen Sie selbstverständlich und helfen dabei, diesen Antrag gut und einfach