Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.177

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Aktuell teilte die MHB mit, dass diese Forderung nicht mittels Exekution eingetrieben worden wäre, da es der MHB nicht gelang, Kontakt zur ehemaligen Mieterin
herzustellen. Die offene Forderung sei am 30.09.2013 ausgebucht und die bereits
bezahlte USt vom Finanzamt zurückgefordert worden. Weiters wurde darüber informiert, dass sich die Kosten eines Exekutionsantrages gemäß Auskunft des mit
dieser Angelegenheit befassten Rechtsanwaltes der MHB auf einen Betrag von ca.
netto € 500,00 belaufen würden. Auf Empfehlung des Rechtsanwaltes werde
nunmehr nochmals versucht, Hinweise auf den weiteren Verbleib bzw. eine allfällige neue Beschäftigung der ehemaligen Mieterin zu erhalten, um damit die Chance
einer Einbringlichmachung des offenen Betrages bzw. des damit verbundenen
Kostenrisikos besser einschätzen zu können. Sodann werde mit dem anwaltlichen
Vertreter die weitere Vorgangsweise abgestimmt und entschieden, ob allfällige
Exekutionsschritte eingeleitet und somit weitere Kosten in Kauf genommen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Im Zuge einer stichprobenartigen Verifizierung der Höhe einzelner Mietzinse stellte
die Kontrollabteilung auch einen beispielhaften Vergleich der Einheitspreise je
Quadratmeter vermieteter Fläche innerhalb der im Jahr 2012 neu abgeschlossenen Mietverträge an. Diese Stichprobe beschränkte sich lediglich auf die Kategorien Verkaufsstand, Terrasse, Keller, Kühlraum und Büro. Im Konnex damit war
bemerkenswert, dass mit Ausnahme der Terrasse an der Nordseite der Markthalle
(für die jeweils ein einheitlicher Quadratmeterpreis verrechnet worden ist) alle anderen in die Stichprobe einbezogenen Fälle unterschiedliche Einheitspreise innerhalb ihrer Gruppe aufgewiesen haben. Die Kontrollabteilung verkannte in dieser
Angelegenheit nicht, dass es preisliche Abstufungen nach Lage, Ausstattung,
Größe etc. geben kann und fallweise auch geben muss, war aber doch über die
Vielzahl der Differenzierungen verwundert. In Beantwortung einer ergänzenden
Anfrage der Kontrollabteilung zu diesem Sachverhalt und der fehlenden Einheitlichkeit der Tarife für die Mietflächen wurde von der MHB eingeräumt, dass es derzeit keine offizielle Tarif- oder Preisliste gäbe.
Die Kontrollabteilung empfahl, eine Tarif- oder Preisliste mit dem Ziel zu erarbeiten, eine Harmonisierung der Quadratmeterpreise in den einzelnen Vermietungsarten zu erreichen. Diese Tarif- oder Preisliste sollte idealerweise auch einem Gesellschaftsorgan zur Genehmigung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach
Meinung der Kontrollabteilung würde sich dazu der bereits angesprochene Beirat
anbieten, zumal diesem Gremium sowohl nach dem (zum Prüfungszeitpunkt noch
gültigen) „alten“ als auch nach dem (noch zu beschließenden) „neuen“ Gesellschaftsvertrag ohnehin u.a. auch die Beratung der Geschäftsführung hinsichtlich
der „Aufstellung von Richtlinien und Tarifen für die Benützung der Markthalle“ vorbehalten ist.
Zur Umsetzung dieser Empfehlung äußerte sich die Geschäftsführung der MHB im
Rahmen der Follow up – Einschau 2013 in der Weise, als derzeit federführend
durch den Geschäftsbereich Objektmanagement und in Zusammenarbeit mit der
langjährigen Mitarbeiterin der MHB eine Evidenzliste sämtlicher Bestandverhältnisse in der Markthalle Innsbruck erarbeitet werde. Diese soll unter anderem auch
Grundlage für die Erstellung einer Richtlinie für die Preise und Tarife bei Vermietungen in der Markthalle sein. Eine solche Richtlinie dürfe aber nach Meinung der
MHB keine unverrückbare Vorgabe sein, sondern werde im Einzelfall nach ver-

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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