Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.313
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Frage 3:
Welche dieser Projekte (Frage 2) wurden bereits realisiert bzw. welche Projekte
sollen zukünftig in der laufenden Wahlperiode (2018 -2024) realisiert werden?
Antwort:
In der beiliegenden Tabelle der Verträge sind die Projekte als umgesetzt, offen
oder verworfen gekennzeichnet. Da der Verlauf von Projekten von verschiedenen auch externen Faktoren abhängt, ist eine Vorausschau bis 2024 kaum
möglich, jedoch soweit darstellbar, sofern dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte begonnene Projektentwicklungen zur Kenntnis
gebracht wurden. Diese Projekte sind folgende:
1. Migna Wohnbebauung Kranebitten
2. IIG Wiesengasse 19b
3. NHT Pradler Saggen BT 4
4. Sillhöfe - Pradl-Süd städtebauliches Entwicklungsgebiet: NHT und IIG
5. Einfamilienhaus Privatperson, Arzl
6. Hotel und Medicent II, Innrain 143a
7. Fachberufsschule Lohbach ATLR
8. Frieden Ulfiswiese – studentisches Wohnen
9. Tierschutzverein Völserstraße
10. IIG studentisches Wohnen Karmelitergasse 13
11. Posner Verwaltung GmbH, Kranebitter Allee 16
12. Tiroler Versicherung, Wilhelm Greil Straße
13. Wohnbebauung bei Sporthotel Igls
14. Haus der Physik
15. NHT Pradl-Ost BT 3 + 4
16. OFA Fallbachgasse 6 + 8
17. RB Immobilien, Museumstraße 9 + 11
18. Tiroler Landesmuseum
19. Vision Estate, Amraser-See-Str. 4
20. ZIMA Egerdachstraße
21. Neubau MCI, Kaiserjägerstraße
22. Mehrfamilienhaus, Privatpersonen, Grauer-Stein-Weg
23. Schwarzweiss Innstraße 115
24. Lorea, Museumstraße 20, Aufstockung
25. STRABAG, Iglerstraße
26. Am Bichl III
27. Sandwirt – studentisches Wohnen
Frage 4:
Aufgrund welcher Grundlage allgemein ist es überhaupt möglich, dass "Projektsicherungverträge" unterzeichnet werden noch bevor der Gemeinderat die diesbezügliche Widmung für das jeweilige Bauprojekt beschließt?
Antwort:
Nach § 28 Abs. 2 lit. p IStR ist der Stadtsenat zum Abschluss anderer als der
in dieser Gesetzesstelle vorgenannten Verträge (z. B. Veräußerung und Erwerb von Liegenschaften, Verträge im Rahmen der vom Gemeinderat genehmigten Mittel etc.) bis zu einem Leistungsumfang von € 50.000,-- berufen. Der
Abschluss von Projektsicherungsverträgen fällt in die Zuständigkeit des
Stadtsenates.
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