Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-07-15-GR-Protokoll.pdf
- S.315
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Architekturqualität im Orts- und Straßenbild, Straßenbäume auf Privatgrund,
Qualität und Begrünung von Außenanlagen, ggf. Erhaltung von Bäumen, Ausstattung von Allgemeinflächen/Kinderspielplatz, verträgliche Integration von
Nebenanlagen, wie z. B. Müll, Fahrräder, Erschließungsflächen und Tiefgaragenrampen, Geländeeinbindung und -gestaltung, Vermeidung von hohen
Stützmauern, Dachbegrünung, sinnvolle Retention von Regenwasser, gute
Integration von Photovoltaik/Solaranlagen, Werbekonzept, Integration bzw.
Gestaltung notwendiger Technik-Aufbauten, technische oder baustrukturelle
Schallschutzmaßnahmen für neue Wohnungen je nach Umfeld, gegebenenfalls Emissionsschutz für das Umfeld etc.
Neben dem Projektsicherungsvertrag, der nach Fertigstellung und Abnahme
der Projektqualität gelöscht wird (siehe weiter unten), werden diverse spezifisch notwendige Projektinhalte vertraglich dauerhaft oder längerfristig gesichert, wie z. B. Servitute, Ablösen, öffentliche Nutzungen, Infrastruktur, leistbare Anteile von Wohnungen etc., worauf im Rahmen der gegenständlichen
Anfrage jedoch nicht einzugehen ist.
Da von der vertraglich vereinbarten Dienstbarkeit des Bauverbotes, welche
grundbücherlich sichergestellt wird, nur das im Vertrag genannte, durch die
jeweilige Projektmappe umschriebene Projekt ausgenommen ist, ist sichergestellt, dass (nur) dieses Projekt im Rahmen der betreffenden Widmung bzw.
der Festlegungen des betreffenden Bebauungsplanes umgesetzt werden
kann.
Die/der jeweilige Dienstbarkeitsbesteller/in verpflichtet sich, die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, von sämtlichen beabsichtigten Abweichungen und Abänderungen zu dem vertragsgegenständlichen
Bauprojekt unabhängig von den allfällig einzuholenden behördlichen Genehmigungen unverzüglich mit verbaler Beschreibung der beabsichtigten Abweichungen bzw. Abänderungen samt überprüfbaren Plänen zu verständigen.
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, nimmt innerhalb angemessener Frist zur Zulässigkeit der beabsichtigten Abweichungen bzw. Abänderungen Stellung.
Die/der jeweilige Dienstbarkeitsbesteller/in verpflichtet sich ferner, die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, unverzüglich von der
Fertigstellung des Rohbaues in Kenntnis zu setzen sowie in diesem Zusammenhang ihr eine Bestätigung einer/eines Ingenieurkonsulenten/-konsulentin
für Vermessungswesen vorzulegen, woraus ersichtlich ist, dass die Abmessungen des Rohbaues mit dem vertragsgegenständlichen Projekt übereinstimmen. Anschließend kann durch die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, diesbezüglich eine Überprüfung stattfinden, ob
die/der Dienstbarkeitsbesteller/in ihren/seinen Verpflichtungen aus dem gegenständlichen Vertrag nachgekommen ist.
Die/der jeweilige Dienstbarkeitsbesteller/in verpflichtet sich des Weiteren, die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, von der Fertigstellung des Bauvorhabens unverzüglich zu verständigen sowie ihr in diesem
Zusammenhang den Nachweis über die Benützungsbewilligung/FertigstelSeite 5 von 9