Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.61
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4.7 Reisekostenabrechnungen
Ausgewählte
Abrechnungen –
Empfehlung
Wie aus dem Tätigkeitbericht des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“
für die Kontrollabteilung ersichtlich war, wurden in den Jahren 2018 und
2019 mehrere Tagungen, Meetings und Studienreisen durch die
Dienstnehmer des Alpenzoos vorgenommen. In der GuV wurden unter
der Position Tagungen und Exkursionen im Jahr 2018 € 21.971,62 bzw.
im Jahr 2019 € 24.012,44 ausgewiesen.
Die stichprobenartige Einschau in die übermittelten Abrechnungen für
die (Vereins-)Rei-sen mit den Freunden des Alpenzoos zeigte, dass die
Vereinsausflüge der Freunde des Alpenzoos beim mitreisenden Zoodirektor ebenfalls als Dienstreise (inkl. Taggelder) im Sinne des Einkommensteuergesetzes abgerechnet wurden. Die Freunde des Alpenzoos
sind jedoch ein eigenständiger Verein (gleichzeitig Mitglied des Vereins
„Alpenzoo Innsbruck – Tirol“) mit dem ausschließlichen Zweck, den gemeinnützigen Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ zu fördern.
In diesem Zusammenhang merkte die Kontrollabteilung an, dass ein
schriftlicher Antrag im Vorfeld einer (betrieblich veranlassten) Dienstreise beim Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ – laut Aussage der zuständigen Mitarbeiterin – nicht praktiziert wurde. Die Kontrollabteilung
empfahl – in Anlehnung an die Stadt Innsbruck – für alle Dienstnehmer
(inkl. Geschäftsführung) innerorganisatorisch (Dienst-)Reise-anträge
mit entsprechender Begründung und schriftlicher Genehmigung rechtzeitig vor Antritt der Reise zu implementieren.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis,
wobei dies in der Praxis nicht geändert werden kann, da sonst Prozesse
zu lang dauern würden.
Prüfung der
Abrechnungen –
Empfehlung
Nach Abrechnung der Dienstreisen wurde der überwiegende Teil der
angeforderten und übermittelten Dienstreise-Abrechnungen vom Präsidiumspräsidenten unterschrieben. Bei den Reiseabrechnungen des
Geschäftsführers nach Irland im Jahr 2018 sowie in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Argentinien im Jahr 2019 war keine derartige
Unterschrift ersichtlich.
Die Kontrollabteilung empfahl, im Sinne des Vieraugenprinzips künftig
die Dienstreiseabrechnungen zeitnah zu prüfen bzw. zu unterfertigen.
Dies vor dem Hintergrund, da teilweise auch private Kosten bei den
Abrechnungen gegenverrechnet werden. Ferner ruft die Kontrollabteilung – aufgrund der vermehrten Reisetätigkeit des Geschäftsführers –
nochmals die Empfehlung hinsichtlich der schriftlichen Kompetenzverteilung des Führungsteams in Erinnerung.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis und
merkte an, dass Dienstreisen des Geschäftsführers nicht 1:1 vom Führungsteam übernommen werden können. Wahrnehmungen dieser Tätigkeit erfolgten in Absprache und auf Wunsch des Präsidenten, um den
Alpenzoo international zu repräsentieren.
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Zl. KA-15246/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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