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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf

- S.11

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- 208 -

Ich finde, dass das Ganze eine gute Lösung
im Sinne einer Aufbruchsstimmung in diesen schwierigen Zeiten ist. Sie soll eine Lösung für die Zeit nach der Pandemie und
zum Wohle der Bevölkerung und der Gastronomie sein.

Koch alpin GmbH" des Architekten Michael Lukasser vom 26.01.2022, Übersichtsplan Nr. 264_004.
2.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Der Punkt 1. des Antrages des Stadtsenates vom 23.02.2022 (Seite 205) wird angenommen.

Die genaue Aufteilung der bebaubaren
und nicht bebaubaren Flächen ergibt
sich nach Bauplatzbildung und Vorliegen des fertigen Einreichprojektes. Aufgrund der jetzt vorliegenden, oben näher bezeichneten Projektstudie ergibt
sich die vorläufige Flächenaufteilung
wie folgt: bebaubare Fläche: ca.
3.200 m2, nicht bebaubare Fläche: ca.
1.000 m2. Der Baurechtszins ist wertgesichert nach VPI 2020 oder den an
dessen Stelle tretenden Index, wobei
die Indexanpassung für die ersten drei
Vertragsjahre ausgesetzt wird.

Beschluss (einstimmig):
Die Punkte 2. und 3. des Antrages des
Stadtsenates vom 23.02.2022 (Seite
205Fehler! Textmarke nicht definiert.)
werden angenommen.
10.

MagIbk/37986/LA-LSA/1/KOB/1
Firma Koch alpin GmbH; Einräumung eines Baurechts an
Gst 342/6, KG 81121 Mühlau

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck (kurz:
Stadt Innsbruck) räumt der Firma Koch
alpin GmbH, FN 242790w, Voldererbrücke 9, 6068 Mils, an dem aus den
Grundstücken 295/1, 299, 300/3,
342/6, alle vorgetragen in EZ 251,
Grundstück 292 in EZ 185, Grundstück 290 in EZ 99, Grundstück 286
und 287/1, in EZ 100, Grundstück 284
in EZ 49, Grundstück 285 in EZ 171,
unter anderem, alle KG 81121 Mühlau,
neu zu bildenden Baurechtsgrundstück
im Ausmaß von ca. 4.200 m² ein Baurecht für die Dauer von 60 Jahren ein.
Das genaue Flächenausmaß des (neu
zu bildenden) Baurechtsgrundstückes
ergibt sich nach Durchführung der notwendigen Grenzverhandlung und Erstellung der Teilungspläne, in Abstimmung mit den zuständigen städtischen
Dienststellen (Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration
und Tiefbau) entsprechend der vorliegenden "Studie KOA Betriebsgebäude

GR-Sitzung 03.03.2022

Der Baurechtszins setzt sich wie folgt
zusammen: Für die bebaubaren Flächen wird ein Betrag von € 20,-- je m²
und Jahr, für die nicht bebaubaren Flächen (Bahndamm und ÖBB-Abstandsfläche, Straßendamm und Böschungsflächen) wird ein Betrag von € 13,50 je
m² und Jahr vereinbart.

3.

Ausschließlicher Zweck der Baurechtsbestellung ist die Errichtung und der
Betrieb eines Produktions- und Vertriebsgebäudes im Rahmen des Geschäftsbereiches der Baurechtsnehmerin (Produktion und Vertrieb von Sportartikeln) auf der Baurechtsliegenschaft.

4.

Die gänzliche oder teilweise, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe
oder Vermietung der Baurechtsliegenschaft bzw. einzelner Teile des Bauwerks an Dritte ist nicht gestattet bzw.
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Innsbruck. Die
Stadt Innsbruck erteilt aber bereits jetzt
ihre Zustimmung zur Vermietung einer
untergeordneten Fläche des neu zu errichtenden Gebäudes, und zwar des
obersten Geschoßes des Verwaltungsgebäudes mit einer Nutzfläche von ca.
420 m², an ein branchenverwandtes
bzw. kooperierendes Unternehmen.
Die Baurechtsnehmerin haftet der Stadt
Innsbruck dafür, dass der Mietvertrag
so befristet wird, dass dieses Mietverhältnis spätestens zu dem Zeitpunkt