Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.112

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im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss behandelt werden.
Wir haben bei der Behandlung des IStR ohnehin noch einige Fragen offen. Ich bin
auch mit der Formulierung "einschreitend"
nicht unbedingt einverstanden. Dem Grunde
nach, vielleicht auf Grund eigener Erfahrungen, könnte ich dem Ansinnen etwas abgewinnen und spreche mich für eine Präzisierung im IStR aus.
Darüber sollten wir zumindest im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
diskutieren. Ich greife gleich auf den nächsten Antrag von GR Depaoli vor. Wenn eine
Fraktion Anliegen zum IStR diskutieren
wollte, wurden diese im Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss behandelt.
Ich bin beim nächsten Tagesordnungspunkt
nicht unbedingt inhaltlich der Meinung von
GR Depaoli, aber die Sache gehört im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss debattiert. Es geht schlicht und
ergreifend um den Umgang miteinander. Ich
habe GR Depaoli bereits mehr als einmal
gesagt, dass man das IStR nicht mittels eines Gemeinderatsantrages regelt, sondern
mittels Diskussion und Konsens zwischen
den Fraktionen. Genau dafür sind die recht
hohen Quoren für eine Änderung des IStR
gegeben.
Der Vorsitzende des Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschusses zeigt
sehr viel Geschick in der Führung dieses
Ausschusses. Leider kann er heute nicht an
der Sitzung teilnehmen. Wir haben Änderungen des IStR wieder auf der nächsten
Tagesordnung des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses, weil noch
viele Punkte zu behandeln sind.
Der Finanzdirektor hat mir in einem Gespräch noch den einen oder anderen Punkt
genannt, daher spreche ich mich sehr für
die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung aus,
um von dort eine Weiterleitung an den
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss vornehmen zu können. Wir haben dort ohnehin noch ein größeres Paket
zu behandeln, als wir noch vor wenigen Wochen glaubten. Daher sind wir noch lange
nicht am Ende der Beratungen.

GR-Sitzung 13.10.2021

Wir unterstützen die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung.
GR Gasser: Ich darf auf § 7 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) verweisen. Dort ist zu lesen, dass die Teilnahme von städtischen Bediensteten und
sachkundigen Personen unter Absatz 1 geregelt ist. Der Magistratsdirektor - leider gibt
es dort kein Gendern - nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender
Stimme teil. Daher ist das Begehr des Antrages eigentlich schon Praxis.
Das heißt, dass die Magistratsdirektorin sich
jederzeit zu Wort melden darf, wenn sie das
will.
GR Mag. Krackl: Ich gebe GR Gasser
recht, denn ich hätte die Stelle genauso interpretiert und gelesen. Daher muss man
ein wenig mit der Aussage von GRin Duftner
aufräumen. Es ist einfach nicht so gewesen
und das wissen alle hier im Raum. GR Appler hat bereits darauf hingewiesen.
Es ist möglich eine Beratung einzufordern,
man kann eine Frage stellen oder man kann
einen Austausch vornehmen. Es ist auch
ausdrücklich die Beratung des Gemeinderates und nicht nur die Beratung des Bürgermeisters persönlich festgeschrieben. Der
Bürgermeister hat der Magistratsdirektorin
das Wort verboten oder in diesem einen Fall
nicht erteilt. Eigentlich hat er die Wortmeldung unterbunden.
Ich persönlich war sehr überrascht, dass
der Paragraph der GOGR so ausgelegt
wird, denn ich kann mich der Rechtsmeinung von GR Gasser anschließen. Nachdem es in der Praxis aber nicht so funktioniert, soll der Antrag dem Stadtsenat zugewiesen werden, um darüber im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
befinden zu können. Vielleicht finden wir
eine Nachschärfung für den betreffenden
Paragraphen.
Leider fällt in dieser Periode sehr häufig auf,
dass wir überall nachschärfen müssen, weil
plötzlich Dinge probiert oder gemacht werden, die eigentlich zuvor noch nie jemandem in der Form eingefallen sind. Man kann
auch sagen, dass das eine kreative Vorgangsweise ist, was auch in Ordnung wäre.
Jene, die das IStR damals entworfen haben, waren vielleicht nicht vorausschauend