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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf

- S.190

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Dazu hielt die Kontrollabteilung fest, dass eine zu hohe Liquidität zum
Prüfungszeitpunkt „eher negativ“ zu bewerten war, da für Kassenbestände und für Kontokorrentguthaben nur sehr geringe Zinserträge erzielt werden konnten.
Liquidität 3. Grades

Die Liquidität 3. Grades prüft, ob das kurzfristige Fremdkapital eines
Unternehmens (ohne PRA) durch Veräußerung des gesamten Umlaufvermögens (ohne ARA) zurückgezahlt werden könnte. In der Praxis
wird oft ein Wert von 1,5 oder 2 angestrebt, was soviel heißt, dass bei
einem Wert von 2, selbst wenn das Umlaufvermögen nur 50 % seines
bilanziellen Wertes realisiert, noch immer das gesamte kurzfristige
Fremdkapital zurückbezahlt werden könnte. Wie die diesbezüglichen
Berechnungen des Prüforgans ergeben haben, konnte der angeführte
Wert in jedem Wirtschaftsjahr (2017 bis 2019) erreicht bzw. überschritten werden.

Nettoumlaufvermögen

Das von der Kontrollabteilung ermittelte Nettoumlaufvermögen für die
Jahre 2019 (rd. € 1.527,4 Tsd.) und 2018 (rd. € 1.003,1 Tsd.) sowie
2017 (rd. € 816.4 Tsd.) war hauptsächlich auf die hohen Stände der
flüssigen Mittel des jeweiligen Bilanzpostens „Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten“ in Höhe von rd. € 1.398,5 Tsd.,
rd. € 1.244,8 Tsd. und rd. € 1.290,1 Tsd. der oben angegebenen Wirtschaftsjahre zurückzuführen.

Umsatzrentabilität

Die errechnete Umsatzrentabilität drückt aus, wie viel Gewinn mit einem
Euro Umsatzerlös in den vergangenen Bemessungsperioden (bei Erhöhung der Eintrittspreise zum 01.01.2018) erwirtschaftet werden
konnte. Die steigende Umsatzrentabilität (7,7 % für 2019, 6,1 % für
2018 und 5,8 % für 2017) ließ einen wirtschaftlichen Aufwärtstrend im
Bereich der operativen Tätigkeiten bzw. des Kerngeschäftes des Vereins erkennen.

Reorganisationsbedarf

7.2 URG-Kennzahlen
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Das UGB enthält u.a. Vorschriften bezüglich der Prüfung, ob die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes im Sinne des URG vorliegt und
über die Konsequenzen, die sich ergeben, wenn dies der Fall ist. Die
Vermutung eines Reorganisationsbedarfes im Sinne des URG liegt immer dann vor, wenn die errechnete Eigenmittelquote weniger als 8 %
und die ermittelte fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt.

Eigenmittelquote

Während der Alpenzoo für das Jahr 2016 eine Eigenmittelquote von
negativ 1,13 % verzeichnete, ist diese im weiteren Verlauf kontinuierlich
gestiegen. So belief sie sich für das Jahr 2017 auf 2,61 %, für das Jahr
2018 auf 7,62 % und hat sich für das Jahr 2019 weiter, nämlich auf
15,78 %, erhöht.

Fiktive
Schuldentilgungsdauer

Die Entwicklung der fiktiven Schuldentilgungsdauer zeigte einen ähnlichen Verlauf wie die Eigenmittelquote. Sie lag für das Jahr 2017 bei
6,08 Jahren und hat sich bis zum Jahr 2018 auf 3,64 Jahre verbessert.
Für das Jahr 2019 war erneut eine (leichte) Verbesserung der fiktiven
Schuldentilgungsdauer festzustellen. Diese lag bei 3,55 Jahren.

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Zl. KA-15246/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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