Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-13-GR-Protokoll.pdf
- S.343
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jahr 2021 auf Basis des Masterplans Radverkehr 2030 beschlossen. Für Einzelprojekte benötigt es unter Maßgabe der Bestimmungen des Innsbrucker
Stadtrechts gegebenenfalls eigene Beschlüsse politischer Gremien.
Frage 21:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Für die Begründung siehe Antwort zu Frage 20.
Frage 22:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
entfällt
Frage 23:
Ist es überhaupt städteplanerisch möglich, einen derartigen Masterplan Radverkehr 2030 über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zu erstellen?
Antwort:
Es handelt sich um eine realistische, wenngleich ambitionierte Handlungsstrategie. Städtebauliche Ziele sind mittel- und langfristig zu setzen.
Frage 24:
Wenn ja, mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher Erfahrung der Mag.Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, bzw. Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der Stadt Innsbruck?
Antwort:
Der Ausbau des Umweltverbundes (zu Fuß gehen, Rad fahren, öffentlicher
Verkehr) sowie die Sicherstellung der Erreichbarkeiten über das Fuß- und
Radwegenetz sowie dessen Ausbau sind auch Ziele des ÖROKO 2.0. Die
Maßnahmen des Masterplans Radverkehr 2030 sind mit dem OROKO 2.0
kompatibel.
Frage 25:
Wie werden allfällige Korrekturen im Masterplan Radverkehr 2030 grafisch bzw.
drucktechnisch geändert, sodass die 100-seitige Broschüre immer dem aktuellen
Planungsstand etc. entspricht?
Antwort:
Der Masterplan Radverkehr 2030 ist als kurz-, mittel- und langfristige Handlungsstrategie konzipiert. Als solche hat er auch unabhängig von Einzelmaßnahmen Bestand.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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30 min