Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.19
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Überschreitung der
Voranschlagswerte bei
den Sammelnachweisen (SN) –
Empfehlung
Andererseits konstatierte die Kontrollabteilung, dass bei den Sammelnachweisen (SN) die präliminierten Voranschlagswerte um
€ 2.945.438,42 überschritten wurden. Weitere diesbezügliche Recherchen zeigten, dass allen voran nachfolgende Deckungsringe (Sammelnachweise)
Personalaufw., Bezüge Organe, Pens. u. and. Bezüge € 2.075.994,60
Kosten der EDV
€ 56.638,73
Abschreibungen
€ 1.025.204,24
Fahrzeuge
€ 91.510,38
höhere Ausgaben (Rechnung) als die veranschlagten Budgetwerte aufwiesen.
Der Sammelnachweis Personalaufwand, Bezüge Organe, Pensionen
und andere Bezüge überstieg mit € 2.075.994,60 die Präliminarien des
Finanzjahres 2020. Hierzu merkte die Kontrollabteilung an, dass durch
die Dotierung diverser Personalrückstellungen (z.B. für Jubiläumszuwendungen [€ 2.776.846,61], für nicht konsumierte Urlaube
[€ 874.998,26] oder sonstige Personalrückstellung [€ 197.040,42]) von
gesamt € 3.848.885,29 eine Überschreitung der betreffenden Voranschlagswerte in Höhe von € 2.671.785,29 erfolgte.
Hinsichtlich des vorerwähnten Sammelnachweises Abschreibungen,
welcher mit rd. € 1.025.204,24 die Voranschlagswerte überragte, verwies die Kontrollabteilung auf die mit Gemeinderatsbeschluss vom
22.11.2019 bewilligte Haushaltssatzung (Pkt. VIII Abschlussbuchungen). Im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung sind die nach den
Bestimmungen der VRV 2015 zu tätigenden Abschlussbuchungen, wie
bspw. Dotierung und Auflösung von Rückstellungen oder planmäßige
und außerplanmäßige Abschreibungen, ohne Ausgleich im Ergebnishaushalt anzuordnen. Mit Vorlage des Entwurfes des Rechnungsabschlusses sind diese dann dem Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine diesbezügliche Einschau in das Sitzungsprotokoll des Gemeinderates vom 22.04.2021, in welcher der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 dem GR zur Kenntnis gebracht wurde, zeigte, dass allerdings
kein dementsprechender GR-Beschluss gefasst wurde.
Gemäß den vom Bürgermeister verfügten Ausführungsbestimmungen
für den Voranschlag 2020 wurden verschiedene Mittelverwendungen
(Aufwendungen und Auszahlungen) vom Gemeinderat gegenseitig für
deckungsfähig erklärt. Bei den auf diese Weise zu Deckungsringen
(DK, SN, IM) zusammengefassten Mittelverwendungen dürfen einzelne
Ansätze überschritten werden, nicht jedoch die jeweilige Gesamtsumme.
Wie bereits im Bericht erwähnt, ist im Innsbrucker Stadtrecht normiert,
dass Mittelverwendungen, die im Voranschlag nicht vorgesehen sind
oder dessen Ansätze übersteigen, nur im unvermeidlichen Ausmaß
zulässig sind und eines Beschlusses des zuständigen Gemeindeorganes (Gemeinderat oder Stadtsenat) bedürfen.
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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