Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.39
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Nachweis
Haushaltsrücklagen 2020
(Beträge in Tsd. Euro)
EB
01.01.
Allgemeine Haushaltsrücklage
11.000,0
0,0
11.000,0
0,0
Summe Allgemeine
Haushaltsrücklage
11.000,0
0,0
11.000,0
0,0
Rücklage ehem.
Sondervermögen KUF
1.109,8
179,2
0,8
1.288,2
0,0
5.790,0
0,0
5.790,0
Erneuerungsrücklage
1.967,1
0,5
0,00
1.967,6
Rücklage für Kommunales
Investitionsprogramm (KIP)
2.339,3
0,00
2.339,3
0,0
Universitätsrücklage
4.253,4
0,00
205,5
4.047,9
Summe Zweckgebundene
Haushaltsrücklagen
9.669,6
5.969,7
2.545,6
13.093,7
Gesamtsumme
Haushaltsrücklagen
20.669,6
5.969,7
13.545,6
13.093,7
Rücklage für
Bauverbotsablöse MCI-Neubau
Allgemeine
Haushaltsrücklage
Veränderungen
Verwendungszweck
Zuführung Entnahme
RA
31.12.
Die Bildung der allgemeinen Haushaltsrücklage ist im Beschluss des
Gemeinderates am 25.06.2020 begründet. Dieser ist im Zuge der Umstellung auf die VRV 2015 übereingekommen, einen Teil des SollÜberschusses aus dem Jahr 2019, nämlich einen Betrag von
€ 11,0 Mio., zum 01.01.2020 (Stichtag der Eröffnungsbilanz) einer allgemeinen Haushaltsrücklage zuzuführen und deckungsgleich eine entsprechende Zahlungsmittelreserve zu bilden.
Rund einen Monat später wurde im Zuge der Aufstellung des Nachtragsvoranschlages die Auflösung der in Rede stehenden Haushaltsrücklage präliminiert (GR-Beschluss vom 16.07.2020), um das finanzwirtschaftliche Ziel, den Haushaltsausgleich, zu erreichen. Schließlich
war mit Beschluss des GR am 10.12.2020 die allgemeine Haushaltsrücklage sowie die dazugehörige Zahlungsmittelreserve in Höhe von
€ 11,0 Mio. zur Gänze aufzulösen.
Zweckgebundene
Haushaltsrücklage
KUF
Nachdem mit Oktober des Jahres 2004 die Kranken- und Unfallfürsorge
(KUF) beendet worden war, verfiel das Sondervermögen gemäß den
Bestimmungen des Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 (GKUFG) zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Innsbruck
und waren die Zinsen ausschließlich für unterschiedliche Maßnahmen
der Gesundheitsvorsorge für städtische Mitarbeiter zu verbrauchen
(GR-Beschluss vom 29.06.2005).
Der GR hat in seiner Sitzung am 16.07.2020 zum einen den Beschluss
gefasst, die gemäß GR-Beschluss aus dem Jahr 2005 „weiter geführten
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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