Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
- S.47
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reits oben erwähnt) eine Summe von brutto € 34,520 Mio. aufgewendet
werden. Dieser Betrag verringerte sich einerseits um Rentenüberweisungen der Pensionsversicherungsanstalten im Betrag von € 245,2
Tsd. Einen weiteren Abzugsposten bildeten andererseits die von den
pragmatisierten Bediensteten und Mandataren einbehaltenen Pensionsbeiträge sowie die von den im Ruhestand befindlichen Beamten
gem. § 13 a Abs. 2 Pensionsgesetz 1965 bzw. § 29 LBG geleisteten
Pensionssicherungsbeiträge, welche insgesamt in einer Summe von
€ 2,245 Mio. angefallen sind. Unter Berücksichtigung jener zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung stehenden Mittel
verblieb für das Jahr 2020 ein Nettopensionsaufwand in der Höhe von
€ 32,030 Mio.
Die Ruhebezüge der Pensionisten waren im Jahr 2020 entsprechend
dem bereits erwähnten Stadtsenatsbeschluss vom 04.12.2019
(I 7098/2019/PA) analog der Regelung für Landes- und Gemeindebedienstete zu valorisieren. Gemäß den Bestimmungen des § 60 Abs. 2
des Landesbeamtengesetzes 1998 (diesbezüglich zuletzt geändert mit
der 45. Landesbeamtengesetz-Novelle – LGBl. Nr. 21 vom 15.12.2011,
Art. II Z 11) galt diese Regelung allerdings nur bis zu einem Betrag von
100 % des Bezugsansatzes der Verwendungsgruppe B/V/2 (Basis
2019: € 2.632,00); für den diesen Grenzwert übersteigenden Teil ist nur
die halbe Valorisierung vorgesehen (Mindervalorisierung).
Pensionsausgaben lt.
Anlage 4 –
Empfehlung
In der Anlage 4 (gem. § 37 VRV 2015) des Rechnungsabschlussentwurfes wurde ein Betrag von € 33,56 Mio. für die Pensionsausgaben
des Bezugsjahres angegeben. Diese Summe konnte von der Kontrollabteilung nicht verifiziert werden. Die Nachfrage beim Referat Besoldung (Amt für Personalangelegenheiten) brachte das Ergebnis, dass
bei der Bereitstellung des Zahlenmaterials für die Anlage 4 von unterschiedlichen Parametern ausgegangen wurde und zukünftig die Werte
des Unterabschnittes 080000 – Pensionen eingearbeitet werden.
Die Kontrollabteilung empfahl daher in diesem Sinne dem Amt für Personalwesen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft, den Betrag der Anlage 4 für die Pensionsausgaben künftig
mit den relevanten Positionen des Rechnungsabschlusses abzustimmen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der
Empfehlung entsprochen werde.
Pensionsbezogene
Aufwendungen lt.
Beilage 6s –
Empfehlung
Gemäß § 37 VRV 2015 ist die Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger sowie pensionsbezogene Aufwendungen für Bedienstete der Gebietskörperschaft für die nächsten 30 Jahre (unabhängig davon ob eine Pensionsrückstellung gebildet wurde) in der Beilage 6s des
Rechnungsabschlussentwurfes darzustellen. Diese Berechnung wurde
im Zuge eines versicherungsmathematischen Gutachtens eingeholt.
Demnach betrugen die kumulierten Aufwendungen für Pensionsleistungen der Stadt Innsbruck für die nächsten 30 Jahre rd. € 632,6 Mio. Aus
Sicht der Kontrollabteilung waren in dieser Berechnung die Rentenzuschüsse der ehemaligen städtischen Vertragsbediensteten nicht enthalten. Im Jahr 2020 wurde hierfür ein Betrag von rd. € 2,514 Mio. auf dem
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Zl. KA-06543/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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