Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.50

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Die Kontrollabteilung regte beim Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV an, die von ihr im Detail aufgezeigten Sachverhalte zu
überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die Geschäftsstelle
Haushaltswesen und Controlling zu, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Weiterführend wurde angekündigt, dem Gemeinderat einen
Amtsvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Pro-Kopf-Verschuldung

Im Beobachtungszeitraum 31.12.2019 bis 31.12.2020 ist der Schuldenstand um € 34.014.099,62 – das entspricht 23,07 % – gestiegen. Analog dazu hat sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung von € 1.115,06 Ende
des Jahres 2019 auf € 1.375,77 per Ende des Jahres 2020 erhöht.

Schuldenstand per
31.12.2020 nach
Gläubiger

Nach dem Gliederungskriterium der jeweiligen Gläubiger verteilten sich
die städtischen Finanzschulden per 31.12.2020 wie folgt:

Das anteilsmäßig größte Ausleihungsvolumen wurde von der Stadt mit
einem Gesamtbetrag von € 100.960.000,00 (55,64 %) bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) beansprucht. Eine weitere Gesamtsumme
von € 49.835.654,76 (27,46 %) entfällt auf Schulden bei inländischen
Banken. Der Anteil der WBF-Darlehen des Landes Tirol belief sich auf
€ 10.756.211,81 (5,93 %). Die (internen) Direktdarlehen der Stadt beim
GSB betrugen per 31.12.2020 € 19.900.000,00 (10,97 %).
Schuldenportfolio
nahezu vollständig im
Fixzinsbereich

Nahezu das gesamte Schuldenportfolio der Stadt Innsbruck ist dem
Fixzinsbereich zuzuordnen. Lediglich ein unwesentlicher betraglicher
Anteil von € 97.214,45 (0,05 % des Gesamtschuldenstandes per
31.12.2020) mit äußerst geringen Restlaufzeiten bis in die Jahre 2021
und 2022 wurde mit variabler Verzinsung abgerechnet.

Weiterverrechnung
Zins- und Tilgungszahlungen für einzelne
städtische Darlehen –
Empfehlung hinsichtlich
Weingartnerstraße
136 bis 140

Wie bereits bei Prüfungen aus Vorjahren von der Kontrollabteilung erwähnt, wird der Annuitätendienst (Zins- und Tilgungszahlungen) betreffend einzelne städtische Darlehen an verschiedene Rechtsträger weiterverrechnet. Von dieser Vorgangsweise konkret betroffen waren die
drei unter den Titeln Weingartnerstraße 136 – 140, Weingartnerstraße
152 und Sozialdienst/Pradler Platz 6 geführten WBF-Darlehen sowie
die beiden Bank-Ausleihungen betreffend Weingartnerstraße 136 – 140
und Weingartnerstraße 152.
Die Prüfung der Kontrollabteilung bezüglich der Rückerstattung der dahingehenden Annuitätenzahlungen des Jahres 2020 zeigte, dass die

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Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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