Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf

- S.76

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-10-27-SGR-Kurzprotokoll-1.Sitzung.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Unbebaute Grundstücke - Bestand
EB
in €

1.658.715

3.317.430,00

Nutzung

Alpen

Alpen

36

Gärten

Gärten

407

Gewässer

Feuchtgebiete

3

4.061

6.091,50

Gewässer

Fließende Gewässer

34

48.172

72.257,25

Gewässer

Gewässerrandflächen

4

73.196

109.794,00

Gewässer

Stehende Gewässer

8

7.148.872

10.723.308,00

Landw. genutzte Grundfl.

Äcker, Wiesen oder Weiden

265

766.668

46.637.912,68

Landw. genutzte Grundfl.

Dauerkulturanl. od. Erw.gärten

2

8.136

378.437,30

Landw. genutzte Grundfl.

Verbuschte Flächen

34

145.910

6.678.967,58

Sonstiges

Abbaufl., Halden u. Deponien

1.266

154.252,50

Sonstiges

Betriebsflächen

Sonstiges

Fels- und Geröllflächen

56 16.304.073

32.608.146,00

Sonstiges

Freizeitflächen

80

457.691

59.639.917,69

Sonstiges

Friedhöfe

15

128.572

15.691.854,31

Sonstiges

Parkplätze

70

69.921

7.482.576,04

Sonstiges

Vegetationsarme Flächen

7

675.086

1.350.172,00

Wald

Forststraßen

86

30.840

61.680,00

Wald

Krummholzflächen

43

6.027.475

12.054.950,00

Wald

Wälder

531

6.151.791

14.226.496,78

Summe

Anzahl

Fläche
in m²

Benutzungsart

559.301 316.084.325,48

2
461

1.269.049 115.968.282,69

2.144 41.528.795 643.246.851,80

Hinsichtlich der Flächen mit der Benutzungsart Sonstiges ließ sich feststellen, dass die Bewertung der Flächen mit Nutzung Fels- und Geröllflächen sowie vegetationsarme Flächen mit dem per interner plausibler
Wertfeststellung ermittelten Preis von 2,00 €/m² erfolgte und sämtliche
weitere Nutzungen im Grundstücksrasterverfahren und gemäß § 39
Abs. 4 Z 2 c) VRV 2015 mit 20 % des Basispreises für Bauflächen der
jeweiligen Katastralgemeinde bewertet wurden.
Ausnahme vom Grundstücksrasterverfahren –
Bewertung nach
Anschaffungskosten –
Empfehlung

Eine Ausnahme bildete das Grundstück KG Wilten Gst. 1810, Nutzung
Betriebsfläche, mit 1.191 m², an welchem die Stadt im Jahr 2019
4/5 Anteile erworben hat. Hierbei handelt es sich um die Zufahrt zum
Gst. 1518/1 mit einer Fläche von 33.876 m², welches zeitgleich im Juli
2019 in einem Paket erworben wurde und welches wiederum die Benutzungsart landwirtschaftlich genutzte Grundflächen, Nutzung Äcker,
Wiesen oder Weiden (20.030 m²) und Benutzungsart Wald, Nutzung
Wälder (13.846 m²) aufweist.
Die Bewertung der drei Flächenanteile im Zuge der EB konnte von der
Kontrollabteilung nachvollzogen werden, jedoch kam es aus ihrer Sicht
zu einer überhöhten Bewertung der Fläche Gst. 1810 mit € 231.713,65
sowie des Flächenanteils Gst. 1518/1, Nutzung Wälder (13.846 m²) mit
€ 1.950.606,28. Im Gegenzug kam es, nachdem die Summe der Bewertungen für die drei Grundstücke dem Kaufpreis entsprach, zu einer
verminderten Bewertung der Teilfläche Gst. 1518/1, Nutzung Äcker,
Wiesen oder Weiden (20.030 m²) mit € 2.821.800,07.
Im gegenständlichen Fall wurde § 24 Abs. 4 VRV 2015 – Sachanlagen
sind zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu
bewerten – zwar entsprochen, dennoch sprach die Kontrollabteilung an
das Amt für Rechnungswesen der MA IV die Empfehlung aus zu prüfen,
inwiefern die Bewertung der Teilfläche Gst 1518/1, Nutzung Wälder, mit

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…….

Zl. KA-06543/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

74