Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf
- S.23
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1026 -
Darum möchte ich noch andere Bereiche in
den Fokus rücken. SeniorInnen, die mehrsprachig sind bzw. keine deutsche Muttersprache haben und auch das Thema der
Kultursensibilität. Wir haben leider in der
Stadt Innsbruck noch kein flächendeckendes Angebot für diese Generation. Heute
wurde viel über den Dank gesprochen, den
wir der älteren Generation entgegenbringen
müssen. Das sind jene, die alles aufgebaut,
weiterentwickelt und uns mit jenen Dingen
ausgestattet haben, mit denen wir alle unsere Leben bestreiten.
Daher müssen wir auch für Personen mit
nicht deutscher Muttersprache Angebote
schaffen. Wie wichtig MigrantInnen für unsere Gesellschaft waren und immer noch
sind, haben wir gesehen, als die Pandemie
ausgebrochen ist. Menschen wurden händeringend aus dem Ausland mit Flugzeugen
für die 24-Stunden-Betreuung gebracht.
Diesen Dank müssen wir auch zeigen, indem wir ein flächendeckendes Angebot bereiten.
Meine Mutter ist dement und wir suchen
händeringend nach Angeboten, die ihrer
nicht deutschen Muttersprache entsprechen. Solche gibt es fast gar nicht in der
Stadt Innsbruck. Daher müssen wir uns diesem Thema auch noch annehmen, um zu
schauen, wo die Barrieren liegen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich habe
keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Daher ist die "Aktuelle Stunde" somit
abgeschlossen.
Nach Rücksprache mit dem Herrn Bürgermeister unterbreche ich nun die Sitzung auf
Grund der vorliegenden Pandemie und den
Schutzmaßnahmen, die wir treffen sollten.
Ich unterbreche daher die Sitzung um
10:20 Uhr, worauf die Beratungen nach
Feststellung der Beschlussfähigkeit um
10:30 Uhr wieder fortgesetzt werden.
9.
Entgeltkatalog 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
1.
Die Stadt Innsbruck beschließt den angeschlossenen Entgeltkatalog, er tritt
per 01.01.2022 in Kraft.
2.
Das Entgelt für statische Anker beträgt
ab 01.01.2022 netto à € 194,--.
3.
Aufgrund des § 18 Abs. 2 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
wird dem Stadtsenat in begründeten
Einzelfällen seines Zuständigkeitsbereiches die Entscheidung übertragen, Abweichungen vom angeschlossenen
Entgeltkatalog zu beschließen. Dem
Gemeinderat ist hiervon jährlich Bericht
zu erstatten.
4.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die Indexanpassung der Entgelte
künftig selbstständig durchzuführen.
Daher bringen wir heute auch den Antrag
ein, dass Innsbruck Mitglied in der Städtekoalition gegen Rassismus wird, um uns
ehrlich dem Thema zu widmen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich möchte auf die Wortmeldung von
GR Buchacher eingehen. Es freut mich
sehr, dass er mein Anliegen für MitarbeiterInnenwohnungen im Pflegebereich unterstützt.
Ja, wir haben einen Pflegenotstand und ich
kämpfe seit eineinhalb Jahren für Wohnungen für MitarbeiterInnen, wie diese von der
Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH
(TILAK) oder der Polizei auch zur Verfügung gestellt werden. Wir benötigen solche
Unterbringungsmöglichkeiten unbedingt und
ehestbald. Vielen Dank für diesen Antrag,
der hoffentlich von einer breiten Mehrheit
hier im Gemeinderat unterstützt wird. Auch
wünsche ich mir eine große Zustimmung,
wenn die Pflegelehre umgesetzt werden
soll.
GR-Sitzung 09.12.2021
MagIbk/30399/LA-LSA/3/ZEA
10.
MagIbk/34284/LA-LSA/1/MIV
Verlängerung Gastgartenverträge
- Konditionen - Saisonen 20222024
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
GR Lukovic, BA MA MA verlässt den Sitzungsaal.