Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf

- S.56

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- 1059 -

wir € 1.400,-- Kopfquote. Der positive Saldo
zwischen Auszahlung der Mietzinsbeihilfe
und dem, was wir vom Bund bekommen,
könnte in die Stadtkasse fließen.
Zweitens geht es darum, dass seit der Einführung der Wartefrist auf die Mietzinsbeihilfe im Jahr 2016 die Anzahl der Hauptwohnsitzmeldungen in der Stadt Innsbruck
immer weiter zurückgegangen ist. Es gab in
den letzten Jahren weniger neue Hauptwohnsitzmeldungen, was also eine Abwanderung bedeutet. Das wirkt sich budgetär
und auch auf die Vielfalt und das Lebenswerte dieser Stadt negativ aus.
Gleichzeitig konnten wir beobachten, dass
durch die Einführung der Wartefrist die Mietzinsbeihilfe nicht direkt die Mietpreise beeinflusst. Man wollte damit bezwecken, dass
die Mietpreise nach unten gehen, sie sind
aber konstant hoch geblieben bzw. immer
weiter gestiegen. Im Gegensatz dazu hat
man den Menschen die Möglichkeit genommen, gewisse Preise noch bezahlen zu können.
Wir haben daran gesehen, dass es nichts
brachte, diese Wartefrist einzuführen. Durch
das Weglassen könnte das städtische
Budget etwas aufgepolstert werden.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag anzunehmen.
GR Mag. Plach: In der Stadt Innsbruck gibt
es eine dramatische Entwicklung bei den
Hauptwohnsitzzahlen. Da wir weiterhin einen ungebrochenen Zuzug haben, das aber
nur mehr in den Nebenwohnsitzmeldungen
ersichtlich ist, die Hauptwohnsitzmeldungen
stagnieren bzw. sogar zurückgehen, heißt
das, dass die infrastrukturellen und die damit verbunden finanziellen Belastungen immer größer werden.
Das Geld, das wir dafür von Bund und Land
bekommen, wird immer weniger. Das ist
eine Schere, die man schließen muss. Wir
als SPÖ haben die Mietzinsbeihilfe in der
bestehenden Form immer sehr kritisch gesehen, weil sie primär eine VermieterInnensubvention ist. Sie sollte aber eine direkte
Hilfe für die Personen sein, die das brauchen, um ihren Lebensunterhalt vor allem in
Bezug auf das Wohnen zu decken.
Daher befürworten wir eine Prüfung dieses
Vorschlages, um ein ähnliches oder dieses
GR-Sitzung 09.12.2021

Modell schaffen zu können, indem wir einen
Anreiz geben, dass sich Menschen wieder
mit einem Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck melden und nicht nur nebenwohnsitzlich. Vor allem bei den Bachelor-Studierenden in Innsbruck sehen wir, dass sie sich in
den drei Jahren, in denen sie hier sind, nicht
hauptwohnsitzlich melden werden. Diese
wissen, dass sie frühestens nach zwei Jahren etwas bekommen.
Man muss sich das System ansehen. Ob es
der Weisheit letzter Schluss ist, ist offen.
Wir brauchen aber ein Anreizsystem, um
Hauptwohnsitze in der Stadt Innsbruck zu
generieren.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI, 17 Stimmen):
Der von GRin Bex, BSc und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 17.11.2021 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalt nach abgelehnt.
43.6

GfGR/283/2021
Corona-Maßnahmen, personelle
und infrastrukturelle Unterstützung der Innsbrucker Klubkultur
(GRin Bex, BSc)

GR Lukovic, BA MA MA: Wir alle kennen
die Situation der Einrichtungen der Klubkultur in der Stadt Innsbruck. Deshalb wurde
auch im Mai 2021 aufgrund eines Allparteienantrages der einstimmige Beschluss gefasst, dass wir den Einrichtungen unter die
Arme greifen wollen, bestenfalls mit dem
Land Tirol und der Wirtschaftskammer
(WKO) zusammen, damit das auch tirolweit
umgesetzt werden kann.
Nicht nur die Stadt Innsbruck ist davon betroffen, sondern auch die Umlandgemeinden. Leider haben sich die Gespräche mit
dem Land Tirol als auch mit der WKO als
sehr zäh herausgestellt bzw. gibt es auch
den politischen Willen nicht, in der jetzigen
Situaition in dieser Form zu helfen.
Den Einrichtungen geht es aber immer noch
schlecht. Vor allem durch den neuen Lockdown gibt es große Probleme. Selbst wenn
wieder geöffnet werden kann, gibt es die
Sperrstunde um 23:00 Uhr. Das sind alles
gesundheitspolitische Maßnahmen, die
auch der Großteil der BetreiberInnen versteht und anerkennt. Manche haben sogar