Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.78
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Mit Eintritt der Rechtskraft des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) treten
alle im Planungsbereich vorausgehenden
Festlegungen außer Kraft.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ, 14 Stimmen):
41.
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL-F54, Arzl,
Bereich Schönblickweg (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F36), gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
MagIbk/35148/SP-FW-AL/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F54, Arzl, Bereich
Schönblickweg (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. ALF36), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. ALF54 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die Planänderungen erfordern würden.
Ergänzend wurde zwischenzeitlich das
Thema Gefahrenzone Rutschung anhand
eines eingebrachten geotechnischen Gutachtens von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) geprüft sowie der eingeforderte Nachweis zur Einleitung der Niederschlagswässer in einen öffentlichen Kanal
vom Antragsteller eingeholt. Der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, liegen damit alle Abklärungen
zur technischen Bebaubarkeit des gegenständlichen Bereichs in der Gefahrenzone
Rutschung vor.
Der Ausschuss hat über die fachliche Empfehlung (Einstellung des Verfahrens, raumordnerisches Ziel der Freihaltung des Bereichs von Bebauung überwiegt) beraten
und nachfolgend entgegen der fachlichen
Empfehlung abgestimmt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GRin Duftner, GR Buchacher und GR
Mag. Fritz, 3 Stimmen):
GR-Sitzung 24.03.2022
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
Bgm. Willi unterbricht um 16:20 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen um
16:45 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wieder fort.
42.
Einbringung und Beantwortung
von dringenden Anfragen
Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist keine dringenden Anfragen
eingelangt sind.
43.
Einbringung von dringenden Anträgen
43.1
MagIbk/41563/GfGR-AT/51/2022
Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, Erhöhung der Anzahl der MitarbeiterInnen (Bgm.-Stellv. Lassenberber)
Bgm.-Stellv. Lassenberger stellt beiliegenden dringenden Antrag.
43.2
MagIbk/41563/GfGR-AT/51/2022
Mühlauer Brücke, Verkehrsmaßnahmen (GR Depaoli)
GR Depaoli stellt beiliegenden dringenden
Antrag.
44.
Sprach- und GebärdendolmetscherInnen, Beenden der Tätigkeit
in der Gemeinderatssitzung
Bgm. Willi: Da es bereits 17:00 Uhr ist, darf
ich mich bei den DolmetscherInnen für die