Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.123

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- 347 -

Das müsste ja bei der Buchhaltung aufscheinen, wenn aus Verfügungsmitteln
nochmals Gelder überwiesen wurden, oder?
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich darf noch
auf meine zwei Kolleginnen replizieren. Es
gab eine Gebührenvorschreibung für einen
Bescheid. Wenn derjenige der Meinung
war, dass etwas nicht rechtens war, müsste
man in einer gewissen Frist einen Einspruch
erheben. Was ich aus der Unterlage herausgelesen habe, war das aber nicht der
Fall.
Wenn ich mich noch recht erinnere, ist gegen einen Bescheid kein weiteres Rechtsmittel zulässig, wenn die Frist verstrichen
ist. Ich hoffe, das stimmt noch. Ich kann
mich beim Lesen der Unterlage des Gefühls
nicht erwehren, dass mir jemand meine
Ausgaben übernehmen wird, wenn ich so
"richtig lästig" bin. Ich gehe davon aus, dass
die Frist verstrichen war und somit kein
Rechtsmittel mehr zulässig ist. Das Amt war
daher auch nicht mehr in der Lage, die Mittel an den Pächter zurückzuführen. Das
wird auch der Grund sein, warum das die
damalige Bürgermeisterin nicht so gehandhabt hat, weil es rechtlich nicht möglich ist.
Hier reißen Dinge ein, die für mich vor ein
paar Jahren nicht erklärbar gewesen waren.
In der Zwischenzeit sehe ich vieles in dem
Hause anders. Allerdings bin ich der Meinung, dass das nicht machbar ist. Wenn
eine Frist verstrichen ist - egal ob passiert,
bewusst geschehen oder durch Unwissenheit -, schützt mich das nicht davor, dass ich
mein Geld nicht zurückbekomme. Scheinbar
ist aber mit den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters viel möglich und man muss nur
lästig genug sein, um gewisse Personen zu
beruhigen. Das ist meiner Ansicht nach die
falsche Methode.
Es gibt sehr viele Bürger in der Stadt Innsbruck, die man auch beruhigen müsste, da
sie ein Anliegen haben, aber nicht zum Zug
kommen. Ich rufe daher alle auf, dem Herrn
Bürgermeister Mails zu schreiben oder anzurufen und um eine Spende aus den Verfügungsmitteln zu ersuchen. Wie man sieht,
ist das auch bei Bescheiden möglich, bei
denen bereits Gebühren eingehoben worden sind. Diese werden, auch wenn es sich
um Beträge von € 500,-- oder € 600,-- handelt, refundiert.

GR-Sitzung 24.03.2022

(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
Bgm. Willi: Ich bin einigermaßen erstaunt.
Wie arbeitet unser Stadtmagistrat? Ist es
bürgerInnenorientiert, ja oder nein? Ich
sage, der Stadtmagistrat Innsbruck muss
bürgerInnenorientiert sein. Was ist im konkreten Fall passiert? Das führe ich jetzt für
all jene aus, die diese Anfragebeantwortung
nicht gelesen haben.
Das Café Toskana hat eine Genehmigung
für einen Gastgarten beantragt, bekommen
und dafür die entsprechenden Gebühren
bezahlt. Dann kam ein neuer Pächter und
hat den Gastgarten logischerweise übernommen. Aus Sicht des zuständigen Amtes
musste durch den Pächterwechsel ein
neuer Gastgartenvertrag unterzeichnet werden, obwohl der ursprüngliche Vertrag noch
Gültigkeit hatte.
Der neue Pächter bekam daher die Gebühren wieder vorgeschrieben. Für dieselbe
Zeit haben der alte und neue Pächter bezahlt. Auf Grund des Fristenlaufes war es
dann nicht mehr möglich, die Kosten zu
refundieren, da das Verfahren bereits abgeschlossen war.
Das heißt, dass die Stadt Innsbruck für denselben Gastgarten zwei Mal die Gebühr erhalten hat. Daher wurde angesucht, die
Kosten zu refundieren. Genau das ist passiert. Die Stadt Innsbruck hat dadurch kein
Geld verloren, sondern im Gegenteil, zwei
Mal kassiert und einmal wurde der Betrag
zurückgezahlt. Ich finde, dass man auf
Grund der rechtlichen Konstruktion keine
andere Sanierung vornehmen konnte und
aus diesem Grund wurde die Vorgangsweise gewählt. Wenn das ein Fehler sein
soll, dann frage ich mich, ob wir eine bürgerInnenfreundliche Stadtverwaltung sind oder nicht.
Das ist der Punkt. Wenn einzelne Mitglieder
des Gemeinderates meinen, dass das
rechtlich nicht in Ordnung ist, dann müsst
Ihr zur Staatsanwaltschaft oder auch wohin
immer gehen. Das soll so sein. Ich halte das