Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.125
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meinderat wird des Öfteren darauf verwiesen, was nicht rechtens ist. Es werden Belehrungen zur tatsächlichen Berichtigung
abgegeben.
Natürlich können wir den Bürgermeister anzeigen, aber wie kleinkariert müssen wir
sein, wenn wir permanent wegen € 500,-eine Anzeige machen. Der Gemeinderat
wäre dazu da, dass er proaktiv gestalterische Maßnahmen tätigt. Das wäre viel sinnvoller, als andauernd über den scheinbaren
Missbrauch zu diskutieren.
GR Schmidt: Zur Geschäftsordnung! Ich
erachte diese Debatte als entbehrlich und
beantrage daher
den Schluss der Debatte.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Über einen
Antrag auf Ende der Debatte ist sofort abzustimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
NEOS, FRITZ, ALI und GR Schmidt,
15 Stimmen):
Der Antrag auf Schluss der Debatte wird abgelehnt.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
GR Depaoli: Mir ist jetzt noch etwas aufgefallen. Der Herr Bürgermeister hat ausgeführt, dass mit Bescheid vom 28.04.2017
die Vorschreibung offensichtlich doppelt bezahlt wurde. Der doppelte Betrag belief sich
auf € 514,--. Überwiesen wurden aber
€ 552,--. Ich habe mich daher gefragt, wie
das sein kann. Der Betrag liegt über jenem,
den der neue Pächter damals fälschlicherweise überwiesen hat.
Ich lese dann in der Anfragebeantwortung
zu Frage 2., dass derjenige, der das Geld
refundiert bekommen hat, eine Zahlungsbestätigung mit einem Buchungsdatum vom
13.03.2019 vorgelegt hat. Das bedeutet,
dass es sich nicht um die Gastgartengebühr
bzw. um den Erschließungsbeitrag aus dem
Jahr 2017 gehandelt hat, sondern das Geld
ist offensichtlich den Bach hinuntergeflossen bzw. wurde dem Stadtmagistrat doppelt
überwiesen. Der Herr Bürgermeister hat
eine andere vorgelegte Rechnung für den
Gastgarten refundiert. Herr Bürgermeister,
GR-Sitzung 24.03.2022
Du hast nicht die fälschlicherweise zu viel
bezahlten Beträge rücküberwiesen, sondern
Du hast eigentlich im Jahr 2019 dem Café
Toscana die Gastgartengebühr, die für dieses Jahr offensichtlich bereits vom Pächter
bezahlt wurde, zurückgezahlt. Daher sind
die zuvor getätigten Ausführungen nach
meinem Dafürhalten nicht ganz der Wahrheit entsprechend.
Ich hätte gerne eine Antwort auf meine
Frage: Wenn im Jahr 2017 eine Zahlung irrtümlich gezahlt wird, warum erhält man
dann im Jahr 2019 einen höheren Betrag
aus den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters zurück? Ich bitte um Aufklärung, denn
ich blicke in dieser Angelegenheit nicht
durch.
GR Onay: Gibt es auf die Fragen von
GR Depaoli eine Antwort?
Für mich stellen sich zwei Fragen: Darf der
Bürgermeister der Stadt Innsbruck diese
Vorgangsweise wählen? Dazu hat die Kontrollabteilung eine klare Meinung, dass das
der Fall ist. Rechtlich gesehen ist das möglich, was hier alle Mitglieder des Gemeinderates ganz genau wissen. Die ganzen Nebelgranaten erübrigen sich meiner Meinung
nach aus rechtlicher Perspektive, das hat
die Kontrollabteilung in ihrem Bericht bereits
ausgeführt.
Die zweite Frage richtet sich an den politischen Stil. Georg Willi hat seinen politischen Stil. Er hat offensichtlich einem Gastgartenbetreiber die Gebühr für den Gastgarten bezahlt. Ist das fair anderen gegenüber?
Aus seiner Sicht ja, weil er es mit BürgerInnennähe argumentiert.
Ich würde jede/n andere/n Gastgartenbetreiber/in auch zum Bürgermeister schicken,
um mit ihm ein Gespräch zu führen, dass er
aus seinen Verfügungsmitteln die jeweiligen
Kosten trägt. Sollten die Kosten nicht übernommen werden, kann man sich immer
noch überlegen, ob man ihn wieder wählt oder nicht. Das ist die Frage des politischen
Stils. Man setzt eine Handlung, die rechtlich
in Ordnung ist, aber eigentlich eine Frage
des Gerechtigkeitsempfindens darstellt.
Wir müssen daher nicht lange um den Brei
herumreden. Die Faktenlage ist klar. Eine
Bitte habe ich, weil gesagt wurde, dass die
Gebühr für die Gastgartennutzung fälschlicherweise doppelt einkassiert wurde. Ich