Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-01-26-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.2
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31.12.2024 zu Beginn der Vertragslaufzeit vertraglich vereinbart werden.
Die Gastgartenfläche ist für die
Dauer der vereinbarten Mietdauer
zu betreiben. Außerhalb der vereinbarten Mietdauer und im Falle einer
Betriebsschließung von mehr als einer Woche ist die Gastgartenfläche
vollständig von allen Fahrnissen zu
räumen und sind insbesondere in
der gebührenpflichtigen Kurzparkzone die Stellplätze freizumachen.
Bei Nichteinhaltung wird der Mietvertrag aufgelöst und der bereits
bezahlte Mietzins einbehalten.
2.2
2.3
Stadtinterne Arbeitsgrundlage - Mobilitätskonzept: Grundlage für die
öffentlich-rechtliche Bewilligung
nach der Straßenverkehrsordnung
1960 und die zivilrechtliche Gestattung nach § 5 Tiroler Straßengesetz
sind die mit den Amtssachverständigen und den Blaulichtorganisationen in Anwendung der gesetzlichen
Bestimmungen ausgearbeiteten
Pläne.
3.1
Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt die Konditionen zur Errichtung
eines Gastgartens gemäß vorliegendem Informationsblatt. Gegenüber den
bisherigen Gastgarten-Richtlinien wird
GR-Sitzung 26.01.2022
Änderung: Gastgarten-Richtlinien:
Die Gastgarten-Richtlinien werden
künftig in Konditionen der Landeshauptstadt Innsbruck zur Errichtung
eines Gastgartens umbenannt.
3.2
Änderung: Verbot des Hausausschankes:
Das Verbot des Hausauschankes
während der Durchführung der Veranstaltung Innsbrucker Christkindlmarkt wird zum Schutz der Veranstaltung und dessen Image einheitlich auf das gesamte Stadtgebiet
ausgeweitet und gilt für alle Gastronomiebetriebe, die im Nahebereich
der Christkindlmärkte auftreten und
z. B. Glühwein und Kiachl etc. anbieten.
3.3
Änderung: Betriebsschließungen:
Im Falle von Betriebsschließungen
(z. B.: bei behördlichen Betriebsschließungen in Folge eines neuerlichen Lockdown; Geschäftsumbaus, Betriebsurlaubs) mit einer
Dauer von mindestens einer Woche
ist die Gastgartenfläche vollständig
von jeglichem Gastgartenmobiliar
zu räumen und zur Gänze freizuhalten. Dies gilt für alle Zonen, jedoch
insbesondere für Gastgärten in der
Kurzparkzone.
Zentrale Annahmestelle: Die Bauansuchen-Annahmestelle der Mag.Abt. III wird beauftragt, als zentrale
Annahmestelle für Ansuchen zur
Genehmigung eines Gastgartens
auf öffentlichem Gut zu fungieren.
Die Unterlagen werden in der Annahmestelle auf Vollständigkeit geprüft und an die zur Führung der jeweiligen Verfahren zuständigen
Dienststellen weitergeleitet.
Die Genehmigungsbescheide der
Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und
Straßenrecht, sind an den Zeitraum
der zivilrechtlichen Genehmigung
gebunden und werden nach Möglichkeit zeitgleich mit der zivilrechtlichen Genehmigung durch die Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, erlassen.
3.
Folgendes geändert oder entfällt zur
Gänze:
Für die Rechtsdurchsetzung im Fall
einer dauerhaften Einstellung des
Gastgartenbetriebes (aus welchem
Grund auch immer) wird die Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, zur eigenständigen Einbringung
einer Räumungsklage oder Unterlassungsklage bzw. zur Beauftragung eines ortsansässigen Rechtsanwaltes ermächtigt.
3.4
Änderung: Wertangepasster Mietzins für die Gastgartensaison 2022
bis 2024:
Für die Gastgartensaisonen 2022
bis 2024 werden die Netto-Mietentgelte indexiert und betragen wie
folgt: