Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-03-GR-Kurzprotokoll_gesamt.pdf

- S.4

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-4-

Ausgaben der Stadt Innsbruck zu ersetzen. Die Kosten für die Grenzbereinigung zum öffentlichen Gut übernimmt
die Stadt Innsbruck.
9.

5.

b)

Mit der Erstellung des Baurechtsvertrages und der Abwicklung und grundbücherlichen Durchführung dieses
Rechtsgeschäftes sowie aller damit zusammenhängenden Maßnahmen (Kündigung bestehender Verträge etc.) wird
die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt und ermächtigt.
MagIbk/35478/SP-KS-STB/1
Wiederherstellung und Oberflächengestaltung Altstadt

Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:

Kategorie 2 "Ergänzen" mit einem noch
auszuwählenden Pflasterbelag nach
weiterentwickeltem Gestaltungskonzept
(Herzog-Friedrich-Straße, Kiebachgasse, Hofgasse, Pfarrgasse, Seilergasse West - die intakten Pflasterungen unter den Lauben bleiben erhalten): Planung 2022/23, Umsetzung je
nach Bedarf in mehreren Bauetappen
2023 bis 2024, Fläche ca. 7.530 m2,
geschätzte Baukosten € 3.400.000,-(netto, ohne Mehrwertsteuer), zuzüglich Planungskosten.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von SPÖ
und GERECHT, 5 Stimmen; einstimmig):
c)

Nachstehend angeführter Abänderungsantrag von Bgm.-Stellv. Lassenberger und
StR Federspiel zu vorliegendem Antrag der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, vom 16.02.2022 wird
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorgelegt:

Die bereits vom Gemeinderat beschlossenen Sicherheitspoller werden im
Zuge der Umsetzung der Kategorie 1
und 2 mitgedacht und alle Vorkehrungen getroffen, um diese entsprechend
dem Wunsch des Gemeinderats umzusetzen und bei Abschluss der Bauarbeiten in Betrieb zu nehmen.

Beschluss (bei Stimmenthaltung von SPÖ
und GERECHT, 5 Stimmen; einstimmig):

Beschluss (bei Stimmenthaltung von GERECHT, 1 Stimme; einstimmig):

1.

2.

Der Stadtsenat ersucht Bgm. Georg
Willi, eine politisch besetzte Steuerungsgruppe (eine Person pro Stadtsenatsfraktion) einzusetzen. Die Steuerungsgruppe tagt monatlich (erstmals
im März 2022) unter operativer Federführung der Mag.-Abt. III, Tiefbau.
Kernaufgabe ist die Vorbereitung der
Vorschläge zur Oberflächengestaltung
inklusive Zeithorizont zur Beschlussfassung in den zuständigen Gremien auf
Basis der Erkenntnisse der Projektgruppe (gemäß Beschlusspunkt 4.).

3.

Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird mit der
Umsetzung entsprechend des unter
Punkt 1a und 1 b vorgeschlagenen
Bauetappenplans beauftragt.

4.

Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wird beauftragt, für die Kategorie 2 "Ergänzen"
eine Projektgruppe einzusetzen, die an
die Steuerungsgruppe direkt berichtet.

Die Erkenntnisse und Ergebnisse der
Arbeitsgruppe "Oberflächengestaltung
Altstadt" werden zur Kenntnis genommen und der nachfolgenden Vorgehensweise und Projektstruktur wird zugestimmt. Als Wiederherstellung nach
den Grabungsarbeiten der Leitungsbetreiber in der Altstadt werden die Pflasteroberflächen repariert, ergänzt und
weiterentwickelt. Die Altstadt wird dafür, abhängig vom Erhaltungszustand
des Pflasters nach den Grabungen, in
zwei Kategorien unterteilt:

Beschluss (bei Stimmenthaltung von GERECHT, 1 Stimme; einstimmig):
a)

Kategorie 1 "Reparieren" (Badgasse,
Riesengasse, Stiftgasse, Schlossergasse, Seilergasse Ost): Umsetzung
2022, Fläche ca. 2.070 m2, geschätzte
Wiederherstellungskosten€ 300.000,-(netto, ohne Mehrwertsteuer).

GR-Sitzung 03.03.2022