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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf

- S.17

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26.

MagIbk/41723/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B26, Hötting-West, Bereich Speckweg 3, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Umlaufbeschluss des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
vom 15.03.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW-B26, Hötting West, Bereich
Speckweg 3, (gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
27.

MagIbk/31223/SP-VO-SZ/1
Verordnung Nr. 2.2, St. Nikolaus Hötting Ost, mit der die Schutzzone Nr. 2, Mariahilf - Hötting St. Nikolaus geändert wird, gemäß
§§ 8, 11 und 13 SOG 2003

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Die Verordnung Nr. 2.2, St. Nikolaus - Hötting Ost, mit der die Schutzzone Nr. 2, Mariahilf -Hötting - St. Nikolaus geändert wird,
gemäß §§ 10, 13 und 15 SOG 2021, verkleinert um die Liegenschaft Riedgasse 31
(Bp. .790, KG Hötting), wird beschlossen.

GR-Sitzung 24.03.2022

28.

MagIbk/27936/SP-VO-SZ/1
Verordnung für die Schutzzone
Nr. 10, Pradl - Brunnenplatzl, gemäß § 8 SOG 2003

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Die Verordnung für die Schutzzone Nr. 10,
Pradl - Brunnenplatzl, gemäß § 10
SOG 2021, wird beschlossen.
29.

MagIbk/37682/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B44, Wilten, Bereich zwischen Franz-Fischer-Straße, Fritz-Pregl-Straße,
Egger-Lienz-Straße und AndreasHofer-Straße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. 85/ai,
Nr. 85/ai1 und Nr. WI-B22), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ
und GERECHT, 2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.03.2022:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. WI-B44, Wilten, Bereich
zwischen Franz-Fischer-Straße, Fritz-PreglStraße, Egger-Lienz-Straße und AndreasHofer-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 85/ai, Nr. 85/ai1 und Nr. WIB22), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.