Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.98
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lung erneut empfohlen, Überlegungen anzustellen, die Statuten der CMI in diesem
Punkt zu ergänzen. Im Anhörungsverfahren sagte die CMI zu, eine allfällige Änderung betreffend dieses Thema bei nächster Gelegenheit in den Gesellschaftergremien zur Sprache zu bringen.
Im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2013 wurde darüber informiert, dass die Statuten der CMI im abgelaufenen Geschäftsjahr
2013 evaluiert worden wären. Am 24.06.2013 habe der Aufsichtsrat die Neufassungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers beschlossen. Ebenfalls habe die Generalversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages genehmigt. Der Notariatsakt betreffend die Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde am 14.11.2013 vollzogen. Die von der Kontrollabteilung
empfohlene Ergänzung hinsichtlich der Genehmigungspflicht von Bürgschaftsübernahmen wurde umgesetzt. Seither bestimmt § 11 Abs. 1 lit. c des Gesellschaftsvertrages, dass dem Aufsichtsrat die Beschlussfassung über die Zustimmung zur Aufnahme von Darlehen, Krediten und Übernahme von Bürgschaften
obliegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
7.3 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der
Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG)
133
Die Kontrollabteilung hat Ende des Jahres 2012/Anfang des Jahres 2013 eine Prüfung von Teilbereichen der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG) durchgeführt.
Der diesbezügliche Bericht, Zl. KA-10734/2012, wurde am 23.04.2013 fertig gestellt. Im Rahmen dieser Prüfung hatte die Kontrollabteilung einige Empfehlungen
ausgesprochen, deren Umsetzung im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens zugesichert oder bereits erledigt worden ist. Die damals offen gebliebenen
Anregungen der Kontrollabteilung bildeten den Gegenstand der nunmehrigen
Follow up – Einschau 2013:
134
Mit (Umlauf-)Beschluss vom 22.03.2011 wurde für die Geschäftsführung der AAG
eine Geschäftsordnung in Kraft gesetzt. Mit dieser Geschäftsordnung wurden
Grundsätze der Geschäftsführung, Geschäfte die der Zustimmung der Generalversammlung oder eines Umlaufbeschlusses bedürfen, Vorgaben zur Jahresplanung und Berichterstattung und Bestimmungen zur Verschwiegenheitspflicht definiert. Auf Basis dieser Geschäftsordnung ist der Geschäftsführer unter anderem
verpflichtet, jährlich vor Ablauf eines Geschäftsjahres einen Wirtschafts- und Investitionsplan inklusive Plan-Bilanz und Plan-GuV für das kommende Geschäftsjahr zu erstellen und der Generalversammlung vorzulegen. Auch eine Beschlussfassung im Umlaufwege ist möglich. Diesem Erfordernis ist für das Wirtschaftsjahr
2011 vollständig entsprochen worden. Für das Wirtschaftsjahr 2012 stellte die
Kontrollabteilung fest, dass vom seinerzeit bestellt gewesenen Geschäftsführer
zwar fristgerecht ein Jahresvoranschlag erarbeitet und in der Beiratssitzung vom
21.11.2011 präsentiert und behandelt worden ist. Aufgrund von inhaltlichen Unstimmigkeiten zwischen den Eigentümervertretern der AAG erfolgte eine Einigung
über den Jahresvoranschlag für das Jahr 2012 aber letztlich erst in der Beiratssitzung vom 19.04.2012 und wurde der Jahresvoranschlag 2012 basierend auf dieser Einigung mittels Umlaufbeschluss von den Gesellschaftern der AAG genehmigt. Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass vom aktuellen Geschäftsführer der AAG in der Beiratssitzung vom 30.10.2012 fristgerecht der Voranschlag
für das Wirtschaftsjahr 2013 präsentiert und in weiterer Folge von den Beiräten
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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