Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.100

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
nach dem 31.12.2009 als Beiräte der IKB AG bestellt worden wären. Dieses
Schreiben war bei der IKB AG jedoch lediglich im Entwurf vorhanden bzw. konnte
von der AAG und der IKB AG im Nachhinein keine Aussage mehr dazu getroffen
werden, ob dieses Schreiben in unterfertigter Form an die AAG übermittelt worden
war. Weiterer Inhalt dieses angesprochenen – offenbar von der IKB AG nicht
unterfertigten – Schreibens war, dass der vormalige Vorstandsvorsitzende der IKB
AG zum Stichtag 30.09.2010 aus dem Vorstand der IKB AG ausgeschieden war
und mit selbem Datum aus dem Beirat abberufen werden sollte. Gleichzeitig sollte
mitgeteilt werden, dass ab 01.10.2010 ein weiterer Vorstandsdirektor der IKB AG
in den Beirat der AAG entsandt wird. Nachdem für die Kontrollabteilung auf Basis
der zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen nicht klar nachvollziehbar war, ob
die in der Geschäftsordnung für den Beirat enthaltenen Bestimmungen für die Entsendung und Abberufung von Mitgliedern eingehalten worden sind, empfahl die
Kontrollabteilung einerseits eine dahin gehende Klärung vorzunehmen. Andererseits wurde künftig die Einhaltung (und entsprechende Dokumentation) der vorgesehenen Formalitäten empfohlen. Im Anhörungsverfahren bestätigte die Geschäftsführung der AAG seinerzeit, den Formalakt der ordnungsgemäßen Entsendung nachzuholen und in Zukunft darauf zu achten, dies rechtzeitig zu erledigen.
Aktuell informierte die Geschäftsführung der AAG in dieser Angelegenheit darüber,
dass der Formalakt über die Entsendung der Beiratsmitglieder derzeit noch unerledigt wäre. Dies unter anderem auch deshalb, da in der Beiratssitzung vom
25.11.2013 darüber informiert worden wäre, dass es im Bereich der IKB AG einige
organisatorische Änderungen geben werde. Bei geschäftsbereichsnahen Beteiligungen der IKB AG werde diese künftig durch das jeweils zuständige Mitglied des
Vorstandes und den zuständigen Geschäftsbereichsleiter im Beirat bzw. in der
Generalversammlung der AAG vertreten. Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass die ATM im Beirat der AAG weiterhin durch den Vorsitzenden des AR
und den Geschäftsführer der ATM vertreten wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

136

Unter der Annahme des damals noch im Raum stehenden künftigen Betriebes
einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) schloss die AAG
im Jahr 2005 mit der IKB AG und der ATM zwei deckungsgleiche so genannte Abfallbehandlungsverträge ab. Die IKB AG und die ATM waren daran interessiert, die
ordnungsgemäße Behandlung des in ihren Einzugsgebieten gesammelten Abfalls
sicherzustellen. Die AAG wiederum verfolgte die Absicht, die gesammelten Müllfraktionen zu übernehmen, um mit „relativ vorhersehbaren Cash flows“ rechnen zu
können, um damit die Errichtungskosten der MBA zu refinanzieren.
Von der Kontrollabteilung wurde festgehalten, dass die zu Prüfzwecken vorgelegten Abfallbehandlungsverträge aus dem Jahr 2005 noch unter der Annahme der
Verwirklichung einer MBA abgeschlossen worden sind. Auch der in den Verträgen
angeführte (Behandlungs-)Tarif wurde auf der Grundlage der Realisierung einer
MBA (anstelle der letztlich errichteten mechanischen Abfallsortieranlage – MA)
ermittelt. In diesem Zusammenhang regte die Kontrollabteilung an zu prüfen, ob
die Vertragsinhalte u.a. in Bezug auf die im Jahr 2011 erfolgte Tarifgenehmigung
(für die MA) den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden sollten. In ihrer
seinerzeitigen Stellungnahme verwies die AAG darauf, dass dieses Thema von ihr
bereits im Jahr 2009 aufgegriffen worden wäre. Die damalige rechtliche Prüfung
habe ergeben, dass eine Vertragsanpassung nicht zwingend erforderlich wäre. Es

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

92