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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.103

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auszugehen war, dass die jetzige Bank in absehbarer Zeit den Aufschlag anheben
werde, da die Aufschläge für Kreditneuabschlüsse zum damaligen Zeitpunkt deutlich höher als der bestehende Aufschlag lagen.
Im Zuge der erneuten Nachfrage der Kontrollabteilung anlässlich der Follow up –
Einschau 2013 teilte der Geschäftsführer der AAG in dieser Sache mit, dass die
Finanzierungssituation nochmals durch die IKB AG geprüft worden wäre. Betreffend das von der Kontrollabteilung angesprochene Kreditverhältnis wurde darüber
informiert, dass für diesen Kredit mittlerweile ein variabler Sollzinssatz vereinbart
wäre, welcher sich nach der Entwicklung des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines
Aufschlages in Höhe von 0,65 % richte. Für das 4. Quartal des Jahres 2013 belief
sich der Sollzinssatz auf 0,875 % p.a. Auf Basis dieser abgegebenen Stellungnahme war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass – wie bereits von der AAG
(bzw. der IKB AG) im ursprünglichen Anhörungsverfahren angekündigt – der vereinbarte Zinsaufschlag von ursprünglich 0,28 % p.a. auf 0,65 % p.a. erhöht worden
ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

139

Recherchen der Kontrollabteilung im Zusammenhang mit den Entsorgungskosten
der AAG hinsichtlich der Deponierung von Verbrennungsrückständen (Schlacke)
haben ergeben, dass der AAG für den Leistungszeitraum 01.01. bis 31.12.2011
von den Gesellschaftern ein Betrag von insgesamt netto € 698.901,70 oder
9.984,31 Tonnen zu je € 70,00 in Rechnung gestellt worden ist/sind. Die Abfallmenge setzt sich aus dem tatsächlich gelieferten Schlackenanteil der IKB AG von
5.063,30 Tonnen sowie der ATM von 4.921,01 Tonnen zusammen.

140

Gemäß Jahresvoranschlag der AAG wurde der Tarif für die Deponierung der
Schlacke indexiert und belief sich für das Jahr 2012 auf netto € 72,23 pro Tonne.
Den Aufzeichnungen der Gesellschaft folgend sind ihr im betreffenden Jahr insgesamt 12.906,24 Tonnen Schlacke tatsächlich geliefert worden und war für die Deponierung ein Betrag von insgesamt netto € 932.217,72 zu bezahlen. Von der
Summe der rückgelieferten Schlacke entfielen 6.754,07 Tonnen auf die IKB AG
und 6.152,17 Tonnen auf die ATM.

141

Im Zusammenhang mit der Endlagerung der Schlacke stellte die Kontrollabteilung
fest, dass bis zum Prüfungszeitpunkt im Jänner 2013 mit der Deponiebetreiberin
IKB AG diesbezüglich noch keine schriftliche Vertragsgrundlage bestand.
Der Kontrollabteilung lag einzig ein von einem Rechtsanwalt konzipierter Vertragsentwurf aus dem Jahr 2006 vor, welcher insbesondere die Übernahme von Abfällen durch die IKB AG, den Übergang der Verantwortung sowie des Eigentums und
der Vertretungsbefugnis, weiters die Verpflichtung zur Lieferung der entsprechenden Müllfraktionen durch die AAG, als auch die Vertragsdauer sowie das Entgelt
für die Deponierung des Abfalls regelt. Dieser Entwurf eines „Deponierungsvertrages“ vom 20.01.2006 wurde unter der Annahme der Verwirklichung einer MBA
(mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage) erarbeitet.
Den Beiratsprotokollen der AAG des Jahres 2012 war diesbezüglich zu entnehmen, dass ein „Deponierungsvertrag“ in der Endfassung an die Gesellschafter
bzw. Vertragspartner zur Prüfung vorgelegt und von allen Vertragsparteien zur
Unterzeichnung freigegeben worden sei sowie in Kürze unterfertigt werde.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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