Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.10
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Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
31.
29.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.04.2022:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PRB36, Pradl, Bereich Pembaurstraße 12,
Gp. .1314, KG Pradl (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. RE-B1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016 wird beschlossen.
30.
Bebauungsplan Nr. HÖ-B22, Mariahilf - St. Nikolaus, Fallbachgasse, Bereich Fallbachgasse 6
und 8 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016
MagIbk/43673/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B36, Pradl, Bereich Pembaurstraße 12, Gp. .1314, KG Pradl
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. RE-B1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
MagIbk/44492/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B28, Hötting West, Bereich Klammstraße 12a (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HW-B15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.04.2022:
Der Bebauungsplan Nr. HÖ-B22, Mariahilf St. Nikolaus, Fallbachgasse, Bereich Fallbachgasse 6 und 8 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen sowie die örtlichen Bauvorschriften außer Kraft.
32.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. HWB28, Hötting West, Bereich Klammstraße 12a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 4
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
GR-Sitzung 20.04.2022
MagIbk/35243/SP-PA-HA/1
Bauunternehmen als Vertretung
des Eigentümers, Bebauungsplanänderung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.04.2022:
MagIbk/38981/SP-BB-MS/1
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
33.
Behandlung eingebrachter dringender Anträge gemäß § 21 Abs. 1
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
33.1
MagIbk/41563/GfGR-AT/61/2022
StRin Mag.a Schwarzl Ursula, Widerruf der Ressortführung "Kultur" (GR Depaoli)
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 8 Stimmen):
Beiliegendem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.