Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.93

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beschriebene Buchungslogik zu einer Vermengung von Einnahmen und Ausgaben
mit den dienstzugewiesenen ISD- und Orchestermitarbeitern kam.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Besoldung der MA I, in diesem Bereich
Verbesserungen in Richtung einer transparenteren Verbuchungs- und Darstellungsmöglichkeit anzudenken. Keinesfalls sollten Einnahmen und Ausgaben betreffend
(ATZ-)Verrechnungen der dienstzugewiesenen ISD- und Symphonieorchester-Mitarbeiter mit jenen der übrigen städtischen ATZ-Bediensteten buchhalterisch vermischt werden.
Wie auch bereits im Zuge der damaligen Stellungnahme verwies das Amt für Personalwesen auch zur Follow up – Einschau 2021 darauf, dass diese Anregung der
Kontrollabteilung als Folge der in Tz 83 angekündigten Verbuchungsumstellung (separate Erfassung von AMS-Einnahmen und ATZ-Ausgaben) in Bearbeitung sei und
somit letztlich umgesetzt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Die Kontrollabteilung hatte festgestellt, dass sich eine durch die Dienststelle erhobene Fallzahl nicht (mehr) auf das Produkt 3413 „Exekution der Feuerpolizeiordnung“ bezieht, sondern auf das Produkt 3433 „Feuerbeschauen“. Eine entsprechende Anpassung der Fallzahlenermittlung bzw. -statistik wurde empfohlen.
Im Anhörungsverfahren informierte das Amt der Bau- und Feuerpolizei, die Empfehlung ehestmöglich umsetzen zu wollen.
Auf die neuerliche Nachfrage im Zuge des aktuellen Follow up wurde seitens der
Dienststelle mitgeteilt, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung bislang noch nicht
umgesetzt worden sei, dieser jedoch bei nächster Gelegenheit entsprochen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

86

Die Fallzahlen für Feuerbeschauen zeigten, dass das festgelegte Soll von 271
Feuerbeschauen im Jahr 2017 mit 261 Fällen beinahe erreicht wurde, während dieses im darauffolgenden Jahr mit 229 Feuerbeschauen deutlich unterschritten wurde.
Auf Basis der ersten drei Quartalszahlen 2019 war für die Kontrollabteilung ersichtlich, dass in diesem Jahr mit einer noch deutlicheren Unterschreitung des Solls zu
rechnen gewesen wäre. In Folge der Umstellung der Zuständigkeiten im zweiten
Halbjahr 2019 konnte die Anzahl von 271 Beschauen lediglich aufgrund des vierten
Quartals (181 Feuerbeschauen) exakt erreicht werden.
Die Kontrollabteilung traf im Rahmen ihrer Prüfung mehrere Feststellungen. So
waren die vom nunmehr aus zwei Mitarbeitern bestehenden Team vorgenommenen
Feuerbeschauen in der überwiegenden Anzahl der Fälle gemeinsam durch beide
Mitarbeiter durchgeführt worden. Wie der Kontrollabteilung mitgeteilt wurde, war
dies auch für künftige Feuerbeschauen so vorgesehen. Eine gesetzliche Notwendigkeit hierfür bestand nicht. Die Kontrollabteilung empfahl, die Durchführung der
Feuerbeschauen vor Ort durch zwei Mitarbeiter zu überdenken und eine Optimierung des Ressourceneinsatzes durch effektive Aufgabenverteilung und -bewältigung vorzunehmen.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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