Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.90

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- 439 -

gen. Dadurch werden Kleinfraktionen bevorteilt. Würden wir die aktuelle Redezeit durch
alle MandatarInnen dividieren, könnte man
erkennen, dass MandatarInnen der großen
Fraktionen im Vergleich zu jenen der Kleinfraktionen nur ein Viertel der Redezeit haben.
Für uns ist das auch nicht immer angenehm. Unsere MandatarInnen haben ebenfalls etwas zu sagen. Wenn alle ihre Wortmeldungen so ausgiebig gestalten wie manche Anwesende, würden die Sitzungen des
Gemeinderates stets eine ganze Woche in
Anspruch nehmen.
Das ist nicht Sinn und Zweck der Sache.
Man muss auch einmal Entscheidungen
treffen, anstatt nur zu reden. In allen anderen Gremien gibt es übrigens auch Redezeitbeschränkungen. Früher haben wir
diese Maßnahme in der Stadt Innsbruck
nicht gebraucht, außer beim Budget-Gemeinderat.
Erst in dieser Regierungsperiode haben wir
die Redezeitbeschränkung eingeführt.
Wieso sie nun benötigt wird, kann jede/jeder
für sich selbst bewerten.
Im EU-Parlament gibt es stets eine Redezeitbeschränkung. Dort hat man lediglich
ein bis zwei Minuten Sprechzeit und dennoch funktioniert es. Die Sitzungen des Gemeinderates werden vor allem seit der Einführung des Livestreams als Selbstdarstellung genutzt. Das ist aus politischer und
marketingtechnischer Sicht interessant,
aber dadurch kommt es zu diesen langen
Sitzungen. (Beifall)
Im Nationalrat kann man dieses Phänomen
auch beobachten. Wenn eine Liveübertragung im Fernsehen stattfindet, dauern die
Sitzungen länger.
GR Depaoli, bitte lies in der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) nach,
wie man die Redezeit berechnet. Wir können es uns auch gerne zusammen ansehen. Die Berechnung ist sehr einfach nachzuvollziehen. Etwas komplizierter wurde die
Rechnung durch den TSB, weil er mit der
ÖVP gekoppelt ist. Auch für GR Schmidt
mussten wir eine Lösung finden, weil er ja
keine Fraktion vertritt, die bei der Gemeinderatswahl gewählt wurde. Somit steht ihm
die Sockelzeit nicht zu und er hat weniger
Redezeit.
GR-Sitzung 20.04.2022

Ich empfehle dem Gemeinderat, den Antrag
abzulehnen. Die Redezeitbeschränkung
halte ich für eine sinnvolle Regelung und wir
haben uns gut eingespielt. Halten wir daran
fest. Die Informationsweitergabe im Vorfeld
einer Antragseinbringung würde enorm weiterhelfen. Wir könnten solche Themen in
den Ausschüssen besprechen.
Ich erinnere mich, dass wir früher zur Behandlung gewisser Themen erweiterte
Stadtsenatssitzungen abgehalten haben.
Die Klubobleute und auch VertreterInnen
der Kleinfraktionen konnten diesen Sitzungen beiwohnen. Vielleicht sollte man solche
Formate wieder vermehrt ansetzen.
Wir haben das Stadtforum, allerdings ist es
öffentlich. Ich glaube, man sollte MandatarInnen im Vorfeld über gewisse Punkte besser informieren, dann würden sich manche
Diskussionen im Gemeinderat erübrigen, oder drastisch verkürzen. (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
1 Stimme):
Die von GR Depaoli beantragte Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
1 Stimme):
Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2022 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalt nach abgelehnt.
47.7

MagIbk/41563/GfGR-AT/57/2022
Parkraumbewirtschaftung im Bereich Planötzenhof, Aufhebung,
Ausarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
(GR Depaoli)

StRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Bgm.-Stellv. Lassenberger, Sie haben
vorher zu GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan gesagt, wenn in der Antragsbegründung Fehler sind, muss ein Antrag zurückgewiesen
werden. Bei diesem Antrag stimmt nicht einmal der Antragstext. Ich beantrage, dass
der Antrag a limine zurückgewiesen wird.
Der Antragstext lautet, dass der Stadtsenatsbeschluss zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung beim Planötzenhof