Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.56

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- 506 -

Ich denke, dass wir das in den nächsten Sitzungen der Ausschüsse näher besprechen
werden. Ich bedanke mich bei den Ausschussmitgliedern für die sehr kurzfristig
einberufene Sitzungsteilnahme und den dazugehörigen einhelligen Beschluss.
GR Depaoli: Ich kann mich einigen Ausführungen von StRin Mag.a Schwarzl anschließen. Der Park ist wunderschön geworden.
Ob wir ihn wirklich brauchen, steht auf einem anderen Blatt Papier. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. Wir stehen
zwar dort für die Sicherheit ein, die aber nur
gewährleistet ist, wenn man nicht mehr als
30 km/h fahren darf. Das weiß ich auch. Wir
wurden aber wieder vor vollendete Tatsachen gestellt.
Normalerweise wird zuerst der Beschluss
gefasst, dass man dort eine 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung haben will. Dann
kommt die bauliche Umsetzung und danach
kann man die Verordnung erlassen. Beim
Lokalaugenschein wurde uns vom Zuständigen der Polizei gesagt, dass aufgrund der
gefällten Anordnung etwas anderes wie
eine 30 km/h Begrenzung in diesem Bereich
gar nicht möglich ist.
Also wurde zuerst etwas gebaut und rückwirkend müssten wir dann zustimmen, da
wir keine andere Möglichkeit mehr haben.
Hätten wir uns im Vorfeld auf die 30 km/h
Begrenzung geeinigt, da nichts anderes
möglich ist oder man es so haben will,
würde nichts dagegensprechen. So ist es
aber nun geschehen und wir können gar
nichts mehr anderes machen. Aufgrund der
Breite der Fahrbahn sind die 50 km/h gar
nicht möglich.
Wir sollen nun im Nachhinein wieder irgendetwas durchwinken, was eigentlich von
Haus aus falsch angegangen wurde. Aus
diesem Grund bin ich gegen diese 30 km/h
Begrenzung.
StRin Mag.a Schwarzl: Zur tatsächlichen
Berichtigung! GR Depaoli, wir haben den
Weg gewählt, den Sie beschrieben haben.
Der Stadtsenat hat im Dezember 2020 den
Auftrag erteilt, die Straßenraumgestaltung
mit den vorliegenden Plänen als Begegnungszone umzusetzen. Diese Pläne sind
vorgelegen. Genau das haben wir gemacht.
Wenn etwas auftragsgemäß baulich umgesetzt ist, ist die logische Konsequenz, dass
GR-Sitzung 19.05.2022

es die entsprechende Verordnung gibt. Das
ist die Reihenfolge. Es bleibt gar nichts anderes übrig, als eine 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung zu machen. Das zur Klarstellung.
GR Mayer: Ich finde, dass dort ein 30er absolut Sinn macht. Das geht gar nicht anders. Da hat GR Depaoli recht. Meine Anregung wäre für die Zukunft, dass man den
Asphalt bei den Gastgärten im Angesicht
der Erhitzung etwas heller machen könnte.
Der Park gefällt mir ansonsten sehr gut und
wir werden zustimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 17.05.2022
(Seite 505) wird angenommen.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 05.05.2022:
24.

MagIbk/45278/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F36, Innenstadt, Bereich Museumstraße 30 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F5), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.05.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F36, Innenstadt, Bereich Museumstraße 30 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5) gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2022, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2022 der Beschluss über die dem