Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.389
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(zu Punkt 35.8)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 12.04.2022
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG), Verweigerung der Anfragebeantwortung zur
Altstadt-Baustelle; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/31/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 24.03.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 24.03.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft befindet sich zu 100 % im Eigentum der
Öffentlichen Hand und nicht im Eigentum von privaten Aktionären.
Aktionäre:
Stadtgemeinde Innsbruck- Anteil 50,01 %
TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG - 49,99 %
(Anmerkung: Die TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG befindet sich zu 100 % im Eigentum des Landes Tirol.)
Somit befindet sich die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft zu 100 % im Eigentum
der Tiroler bzw. Innsbrucker Bevölkerung. Umso verwunderlicher ist es daher, dass Bürgermeister und Eigentümervertreter Georg Willi, wie auch die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft in der Anfragebeantwortung auf eine Anfrage der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck (Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/16/2022) wie folgt antworten:
Frage 9:
Wie viele LKW-Fuhren wurden der IKB bezüglich Wegtransport der alten Pflastersteine konkret seitens der ausführenden Bauunternehmen gegengerechnet und
wie hoch ist die Ersparnis für die IKB aufgrund der eingesparten LKW-Fuhren in
Euro?
Antwort:
Die IKB gibt als Aktiengesellschaft mit verantwortlicher Geschäftsleitung
durch den Vorstand dazu keine weiteren Angaben.
Frage 11: Welche Bauunternehmen wurden wann mit dem Wegtransport der alten Pflastersteine bzw. mit der Erneuerung der Leitungsverlegungen etc. beauftragt? (Um
konkrete Aufstellung inklusive Auftragsvolumen in Euro wird ersucht)