Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.430
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bzw. den Verwendungszweck wirtschaftlich nicht gerechtfertigt. Davon abgesehen ist zu bezweifeln, ob derartige Schwimmbadanlagen vom Publikum
überhaupt angenommen werden. Auch im Zuge der Generalsanierung des
Hallenbades Amraser Straße wurden keine zusätzlichen Ausweichwasserflächen während der einjährigen Sperre errichtet.
Frage 9.2:
Wenn ja, wo sind diese geplant?
Antwort:
Entfällt, siehe Antworten zu den Fragen 9 und 9.1.
Frage 9.3:
Fallen Extra-Kosten für die Errichtung von Ausweichwasserflächen an, die zu den
Kosten für die Generalsanierung hinzugerechnet werden müssen?
Antwort:
Siehe Antwort zu 9.1.
Frage 9.3.1:
Wenn ja: Wie hoch sind diese?
Antwort:
Die Kosten wurden nicht erhoben, liegen aber jedenfalls im sechs- bis siebenstelligen Eurobereich.
Frage 9.3.2:
Wenn nein: Weshalb nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu 9.1.
Frage 9.4:
Fallen Extra-Betriebskosten für die Ausweichwasserflächen an?
Antwort:
Ja.
Frage 9.4.1:
Wenn ja: Wie hoch sind diese?
Antwort:
Die Betriebskosten entsprechen im besten Fall in etwa den Betriebskosten
des Hallenbades Höttinger Au.
Frage 9.4.2:
Wenn nein: Weshalb nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu 9.4.
Frage 10:
Können bei einer Generalsanierung des Bestandsbades Höttinger Au gleich wie
bei der Errichtung einer 50-Meter-Schwimmhalle am Tivoli Areal Fördergelder von
Bund und Land lukriert werden?
Antwort:
Für beide Fälle bestehen keine Förderungszusagen. Die Förderungen hängen daher von den Verhandlungsergebnissen der Stadt mit Bund und Land
ab. Seitens des Sportministeriums wurde eine Förderung für ein Bundesleistungszentrum mit 50-Meter-Sporthallenbad in Aussicht gestellt, nicht aber
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