Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.14
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Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
50.
47.
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
MagIbk/43569/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B46, Wilten, Bereich zwischen Liebeneggstraße, Karmelitergasse, Schidlachstraße und Leopoldstraße (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B2 und Nr. WI-B18), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Bauwerber, Hungerburg, Bebauungsplanänderung
51.
Einbringung und Behandlung eingebrachter dringender Anträge
gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
51.1
MagIbk/41563/GfGR-AT/152/2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
MagIbk/44861/SP-PA-HU/1
Bergsilvester 2022/2023, Durchführung eines Feuerwerks auf der
Seegrube (Bgm.-Stellv. Lassenberger)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Mit Eintritt seiner Rechtskraft treten die im
Planungsbereich bestehenden örtlichen
Bauvorschriften außer Kraft.
Beiliegendem von Bgm.-Stellv. Lassenberger eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
48.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Gasser, GRin Heisz und GRin
Dr.in Winkel, 3 Stimmen; gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
MagIbk/47099/SP-BB-OD/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. OD-B12, Gewerbegebiet Mühlau - Arzl, Bereich Pontlatzer Straße 63 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. OD-B4 und Nr. OD-B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
49.
MagIbk/46628/SP-PA-HÖ/1
IIG - Innsbrucker Immobiliengesellschaft, Klammstraße, Flächenwidmungsplanänderung
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
GR-Sitzung 25.10.2022
Der Antrag wird dem Inhalt nach angenommen.
51.2
MagIbk/41563/GfGR-AT/154/2022
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR), Änderung bezüglich Sonderverträge (Bgm.Stellv. Lassenberger)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
10 Stimmen):
Beiliegendem von Bgm.-Stellv. Lassenberger eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE, 10 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.