Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.14

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- 14 -

Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.

50.

47.

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.

MagIbk/43569/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B46, Wilten, Bereich zwischen Liebeneggstraße, Karmelitergasse, Schidlachstraße und Leopoldstraße (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B2 und Nr. WI-B18), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

Bauwerber, Hungerburg, Bebauungsplanänderung

51.

Einbringung und Behandlung eingebrachter dringender Anträge
gemäß § 21 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

51.1

MagIbk/41563/GfGR-AT/152/2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.

MagIbk/44861/SP-PA-HU/1

Bergsilvester 2022/2023, Durchführung eines Feuerwerks auf der
Seegrube (Bgm.-Stellv. Lassenberger)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):

Mit Eintritt seiner Rechtskraft treten die im
Planungsbereich bestehenden örtlichen
Bauvorschriften außer Kraft.

Beiliegendem von Bgm.-Stellv. Lassenberger eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit zuerkannt.

48.

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Gasser, GRin Heisz und GRin
Dr.in Winkel, 3 Stimmen; gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):

MagIbk/47099/SP-BB-OD/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. OD-B12, Gewerbegebiet Mühlau - Arzl, Bereich Pontlatzer Straße 63 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. OD-B4 und Nr. OD-B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
49.

MagIbk/46628/SP-PA-HÖ/1
IIG - Innsbrucker Immobiliengesellschaft, Klammstraße, Flächenwidmungsplanänderung

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.

GR-Sitzung 25.10.2022

Der Antrag wird dem Inhalt nach angenommen.
51.2

MagIbk/41563/GfGR-AT/154/2022
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR), Änderung bezüglich Sonderverträge (Bgm.Stellv. Lassenberger)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
10 Stimmen):
Beiliegendem von Bgm.-Stellv. Lassenberger eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE, 10 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.