Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.77
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Erträge aus
Ertragsanteilen
Die nachstehende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung der
Erträge aus Ertragsanteilen der letzten 5 Jahre:
Die Erhöhung war vor allem auf das für das Jahr 2021 zwischen Bund,
Länder und Gemeinden beschlossene Gemeindepaket zurückzuführen.
Die Mehrerträge dienten vor allem zur Liquiditätsstärkung, Rückzahlung
der Kassenkredite aus dem Vorjahr und der Investitionstätigkeit. Das so
genannte zweite Gemeindepaket in Höhe von (österreichweit) insgesamt
€ 1,5 Mrd. basiert zu zwei Dritteln auf Vorschüssen auf künftige
Ertragsanteile.
Die Abschlagszahlungen sind dabei einem Darlehen gleichzusetzen und
in den Folgejahren zu refundieren. Die Rückzahlung bspw. der
Sondervorschüsse auf Erträge aus Ertragsanteilen hat dabei frühestens
ab dem Finanzjahr 2023 zu erfolgen.
4.3.4 Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
Gesetzliche
Grundlage
Wie bereits erwähnt, wurden im Rahmen des Verteilungsprozesses der
Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben von den
länderweise errechneten Beträgen 12,8 % ausgeschieden und den
Ländern überwiesen. Hierbei handelte es sich um die so genannten
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel, welche für die Gewährung von
Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmt
waren.
GemeindeBedarfszuweisungsmittel
Aus diesem Titel sind im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 auf
der eigens hierfür eingerichteten Kontengruppe 871 – Kapitaltransfers aus
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel des UA 940 – Bedarfszuweisungen
Einnahmen in Höhe von gesamt € 10,8 Mio. verbucht worden.
COVID-19Sonderförderung
Darüber hinaus hat das Land Tirol der Stadt Innsbruck für das Jahr 2021
weitere Bedarfszuweisungen mit der Bezeichnung „COVID-19Sonderförderung“ in Höhe von rd. € 3,4 Mio. (Vorjahr rd. € 2,5 Mio.)
ausgezahlt und sind diese Mittel im betreffenden Jahr für die
Instandsetzung, Instandhaltung und Sanierung von Volks- und
Mittelschulen sowie Kindergärten eingesetzt worden.
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Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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