Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.32

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- 835 -

die Menschen hier in diesem Raum zu maßregeln. Die Menschen wissen sehr genau,
was sie tun dürfen. Die Österreicherinnen
und Österreicher haben eine gute Schulbildung und sie werden genau abschätzen
können, ob sie warm duschen wollen, egal
ob 10 Minuten oder 15 Minuten. Dazu brauchen wir keine Ratschläge der GRÜNEN,
denn am Ende des Tages muss es jeder
selbst bezahlen.
Aber danke für diese Klarstellung, die wir
dringend gebraucht haben.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)

Innsbruck und Salzburg" wird zur Kenntnis
genommen.
19.

Verordnung zur Änderung der
Friedhofsordnung für städtische
und nichtstädtische Friedhöfe sowie Verordnung zur Änderung der
Friedhofsgebührenordnung
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
referiert den Antrag des Stadtsenates vom
12.10.2022:
1.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt den beiliegenden Entwurf der Verordnung, mit
der die Friedhofsordnung für die städtischen und nichtstädtischen Friedhöfe
geändert wird.

2.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt den beiliegenden Entwurf der Verordnung, mit
der die Friedhofsgebührenordnung geändert wird.

Bgm.-Stellv. Lassenberger übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
17.

Ehrung der Stadt Innsbruck
(nachträgliche Kenntnisnahme)

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 21.09.2022 gemäß Verfügung
nach § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (nachträgliche
Kenntnisnahme):
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck verleiht in Würdigung der besonderen Verdienste Lothar Zimak gemäß § 4
Abs. 4 des Innsbrucker Stadtrechtes das
Ehrenzeichen für Kunst und Kultur der Stadt
Innsbruck.
Der Antrag des Stadtsenates vom
21.09.2022 gemäß Verfügung nach § 33
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (Seite 835) wird nachträglich zur Kenntnis genommen.
18.

Maglbk/34560/MD-KA/1
Bericht des Rechnungshofes,
Wohnrechtliche Schlichtungsstellen mit Schwerpunkt in Innsbruck
und Salzburg (Reihe Tirol 2022/3)

Beschluss (einstimmig):
Vorliegender Bericht des Rechnungshofes,
Reihe Tirol 2021/3, "Wohnrechtliche
Schlichtungsstellen mit Schwerpunkt in
GR-Sitzung 25.10.2022

MagIbk/44001/RA-VL-VO/1

GR Mayer: Was mich verwundert, mit dieser Verordnung steigen die Gebühren. Es
gibt ja ein Maßnahmenpaket seitens des
Landes Tirol in Höhe von € 21 Mio. für die
Gemeinden, um Gebühren senken zu können. Wir fordern das ja in allen Bereichen.
Bei den Friedhofsgebühren ist es uns offensichtlich egal. Die Gebühren werden zwar
nicht um viel erhöht, aber doch.
Ein zweiter Punkt betrifft das "Einsame
Grab", das nun doch umbenannt wird. Ich
habe dazu bereits mit der zuständigen StRin
Mag.a Schwarzl telefoniert. Es gibt einige
Leute, von denen dort Bekannte begraben
wurden. Sie möchten natürlich diverse
Utensilien hinterlegen. Das war einmal verboten bzw. wurden solche Dinge entfernt.
Jetzt steht in der neuen Verordnung, dass
man das zwar darf, aber periodisch alles
entfernt und entsorgt wird.
Es geht da ja nicht nur um alte, nasse Teddybären, sondern teilweise um hochwertige
Dinge, die angebracht oder hingelegt werden. Ein Beispiel: Der beste Freund des
Sohnes einer Bekannten ist dort begraben.
Sie haben eine Granitplatte mit einem Foto
von ihm angeschafft und dort hingelegt. Das
wurde irgendwann entfernt.