Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.76
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 879 -
einem Verfahren dafür! Wir haben Verantwortung für unsere MitarbeiterInnen, die in
einem Verfahren haften! Wir können ihnen
nicht einfach etwas auftragen, das rechtlich
falsch ist!
Wo ist der Herr mit der Tröte? Es ist lustig,
GR Depaoli hinterlässt ständig Anschuldigungen im Raum und geht dann. Alle Beispiele, die er genannt hat, sind Fälle für
Haftungsfragen von VerkehrsgutachterInnen. Sollten wir Schutzwege an Stellen errichten, die durch Vorgaben der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) ausscheiden,
weil z. B. zu wenig Übersicht gegeben ist,
suggerieren wir Verkehrsteilnehmenden ein
falsches Gefühl von Sicherheit. Kommt es
dann zu einem Unfall, haften unsere MitarbeiterInnen dafür!
Beim Großteil der umgesetzten Maßnahmen, die GR Depaoli als meine Entscheidungen wahrnimmt, geht es nicht um mein
politisches Wollen, sondern um Schritte, die
verkehrspolitisch und rechtlich möglich sind.
GR Depaoli, da Sie jetzt wieder hier sind:
Hören Sie auf, Anschuldigungen in den
Raum zu stellen und danach einfach rauszugehen! (Unruhe im Saal)
53.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B27, Hötting, Bereich Höhenstraße 35, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
54.
auf Schluss der Debatte.
Der Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS, FRITZ und ALI und GR Schmidt,
19 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 05.10.2022
(Seite 872) wird angenommen.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 14.10.2022:
MagIbk/49046/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B49, Wilten, Bereich zwischen Südbahnstraße und Karmelitergasse, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich stelle den
Antrag
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
MagIbk/51051/SP-BB-HÖ/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
55.
MagIbk/50562/SP-BB-WI/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B49/1, Wilten,
Bereich Karmelitergasse 9, 13 und
13a, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 25.10.2022