Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.258

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Berechnung
Ausnutzung
(individuelle)
Haftungsobergrenze
der Stadt Innsbruck

In dem der Kontrollabteilung zur Prüfung übergebenen Entwurf des
Rechnungsabschlusses 2021 wurde zum Stichtag 31.12.2021 ein isoliert
für die Stadt Innsbruck betrachteter Ausnutzungsgrad von 41,55 % der in
der maßgeblichen Verordnung festgeschriebenen Haftungsobergrenze
(75 % der Einnahmen des Abschnittes 92 des zweitvorangegangenen
Jahres) dokumentiert. Dieser war für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Im Vorjahr 2020 lag der Ausnutzungsgrad der Haftungsobergrenze noch
bei 49,38 %.
9 Ausgewählte Kennzahlen zum Rechnungsabschluss
..............................................................................................................................................................................................

Kennzahlen anhand
KDZ-Quicktest-Set

Im Folgenden dokumentiert die Kontrollabteilung wesentliche Kennzahlen
aus dem KDZ-Quicktest-Set sowie das „vorläufige Maastricht-Ergebnis“ in
Form des berechneten Finanzierungssaldos.

Öffentliche
Sparquote (ÖSQ)

Die öffentliche Sparquote (ÖSQ) gibt das Verhältnis zwischen dem Saldo
aus der operativen Gebarung und der Summe der Auszahlungen der
operativen Gebarung an. Einzahlungen, welche die Stadt Innsbruck vom
Land Tirol als Bedarfszuweisungsmittel zur Finanzierung von Investitionen
erhält (2021: € 14.376.898,00; 2020: € 13.319.960,00), werden bei der
Berechnungsmodalität des KDZ im Sinne der Vergleichbarkeit zu anderen
Bundesländern und Gemeinden abgezogen.
Diese Kennzahl wird in der Weise interpretiert, dass je höher der Wert liegt,
desto mehr Mittel stehen zur (teilweisen) Finanzierung der Auszahlungen
der investiven Gebarung bzw. zum Schuldenabbau zur Verfügung.
Im Rechnungsjahr 2021 ergab sich eine ÖSQ im Ausmaß von 5,84 %
(2020: 8,18 %). Der bereinigte Saldo aus der operativen Gebarung lag im
Jahr 2021 bei € 23,36 Mio. (2020: € 29,92 Mio.).

Buchungs- und
Kontierungsvorgabe
des Landes iZ mit
Bedarfszuweisungsmittel

Relativierend merkte die Kontrollabteilung zur ÖSQ ab dem Jahr 2020 an,
dass in Tirol aufgrund von Vorgaben des Landes – im Gegensatz zu
anderen Bundesländern – die vom Land den Gemeinden gewährten
Bedarfszuweisungen (2021: € 14.376.898,00; 2020: € 13.319.960,00) im
Ergebnishaushalt das Nettoergebnis und im Finanzierungshaushalt den
Saldo 1 (operative Gebarung) in voller Höhe verbessern.
Demgegenüber werden diese als Kapitaltransfers erhaltenen Geldmittel in
(einigen) anderen Bundesländern als Sonderposten (Investitionszuschüsse) in der Vermögensrechnung passiviert und über die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögensgegenstandes ertragswirksam
aufgelöst. Bei dieser Verbuchungsweise fließen die erhaltenen Mittel
zunächst im Finanzierungshaushalt in der investiven Gebarung ein. Die
Auflösung über die Nutzungsdauer erfolgt in weiterer Folge sodann
ertragswirksam im Ergebnishaushalt.
Diese Buchungs- und Kontierungsvorgabe des Landes Tirol wurde in der
Kennzahlenberechnung des KDZ insofern harmonisiert, als die Bedarfszuweisungen des Landes aus dem Saldo aus der operativen Gebarung
herausgerechnet werden. Diese ab dem Jahr 2020 vorgenommene
Berechnungslogik macht sich durch zum Teil deutlich niedrigere ÖSQ im
Vergleich zu den Vorjahren (2019 und früher) bemerkbar.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

86