Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.436
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Gesamter Text dieser Seite:
"Seitens der Polizei und des verkehrstechnischen Amtssachverständigen wurden in den
letzten Wochen immer wieder Lokalaugenscheine bzw. Beobachtungen an der Mühlauer
Brücke vorgenommen. In den Spitzenzeiten (Morgen- und Abendspitze) kommt es zu
Stauungen stadteinwärts auf der Haller Straße ca. ab F.-Weyrer-Straße und stadtauswärts
am Rennweg ab ca. K.-Schönherr-Straße.
Ursache ist die neue Fuß- und Radquerung direkt über die südliche Brücke (wird sehr gut
angenommen - Lückenschluss Inntalradweg - etc.) und der "Dauereinstieg" für den Fußund Radverkehr über die Haller Straße (welcher früher nur bedarfsweise freigegeben
wurde) sowie einfach viel Individualverkehr zur Morgen- und Abendspitze.
Positiver Effekt ist, dass einerseits damit der sensible innerstädtische Bereich von Verkehrsüberlastungen geschützt und andererseits ein gewisser Widerstand für den reinen
motorisierten Durchzugsverkehr bewirkt wird. Aus verkehrsrechtlicher und verkehrstechnischer Sicht besteht aufgrund des oben Ausgeführten und der Tatsache, dass sich die
Stauungen auf die Morgen- und Abendspitze beschränken - in denen ohnehin im gesamten Stadtgebiet von Innsbruck mit Stauungen zu rechnen ist - kein Handlungsbedarf."
Frage 1:
Aufgrund welcher Kompetenzen kann die Büroleiterin des Bürgermeisters den Bürgermeister ersuchen, im Gemeinderat Beschlüsse zu fassen?
Antwort:
Die Kompetenz ergibt sich aufgrund ihrer Verantwortlichkeit für die Geschäftsstellen des Büros des Bürgermeisters. Es handelt sich hier um einen
gemeinderätlichen Antrag, der vom Gemeinderat inhaltlich angenommen
worden ist. Daher ist für die Abwicklung die Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat zuständig. Die eingeholten Stellungnahmen werden von der
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat zu einem Bericht zusammengefasst und der Akt wird über das Büro des Bürgermeisters dem Gemeinderat
vorgelegt.
Frage 2:
Warum haben nicht die zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat den Bürgermeister ersucht, im Gemeinderat gegenständlichen Beschluss (siehe Begründung)
zu fassen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Warum hat nicht die für Verkehrsplanung ressortzuständige Verkehrsstadträtin
Mag.a Ursula Schwarzl den Bürgermeister ersucht, im Gemeinderat gegenständlichen Beschluss (siehe Begründung) zu fassen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Handelt es sich bei dem gegenständlichen Schreiben der Büroleiterin des Bürgermeisters an den Bürgermeister um einen Antrag?
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